Baden-Württemberg

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Landesverband BW

VCD: Gäubahn-Umleitungen über Tübingen oder Renningen keine Lösung

Gäubahnzüge müssen weiterhin zum Hauptbahnhof fahren!

Angesichts der Vorschläge aus der Politik und der DB Netz AG zur jahrelangen Umleitung der Gäubahn über Renningen oder Tübingen erinnert der ökologische Verkehrsclub VCD an den Grund für den Bau der Gäubahn in den 1870er Jahren: „Die Gäubahn wurde bewusst als Abkürzungsstrecke gebaut und 1879 eröffnet, um auf direktem Weg, ohne Umweg über Tübingen einerseits oder Renningen andererseits, Richtung Bodensee und Schweiz fahren zu können“, erklärt VCD Landesvorsitzender Matthias Lieb.

Wer nun heute diese umwegigen Verbindungen für die Eisenbahn ins Spiel bringt, während die Autobahn auf direktem Weg zum Ziel führt, stärke nicht die Eisenbahn, sondern leiste einen weiteren Beitrag zum Umstieg auf das Auto – und das in einer Zeit, in der die Politik aus Klimaschutzgründen umgekehrt den Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn propagiere, beklagt der VCD.
Aber auch fachlich seien die Vorschläge nicht geeignet, betont Matthias Lieb: „Schon beim Filderdialog vor 10 Jahren wurden viele Nachteile für die Strecke über Tübingen identifiziert – diese gelten weiterhin. Der Abschnitt Tübingen Horb müsste umfangreich ausgebaut werden. Es dauert mindestens 10 Jahre, bis die Strecke genutzt werden könnte. Böblingen, aber auch Freudenstadt wären abgehängt“.
Auch für die Strecke über Renningen sieht der VCD keine Perspektive, dies sei schon vor Jahren untersucht und verworfen worden: Die Gäubahnzüge müssten in Feuerbach enden, eine Fahrt zum Hauptbahnhof wäre aus Kapazitätsgründen auf der Fernbahnstrecke von Zuffenhausen zum Hauptbahnhof nur nachts möglich. Außerdem müsste der S-Bahn-Fahrplan auf der S6/60 ausgedünnt werden.
Für den VCD bleibt deshalb als Fazit nur eine Lösung: „Auch nach 2025 müssen die Züge der Gäubahn weiterhin über die Panoramastrecke zum heutigen Stuttgarter Hauptbahnhof fahren – mindestens, bis eine neue Gäubahnanbindung fertiggestellt ist – eine vorherige Unterbrechung ist nicht zulässig“, stellt Matthias Lieb fest.

Dass die Stadt Stuttgart aus städtebaulicher Sicht eine abweichende Position einnehme, sei nachvollziehbar, so der VCD. Doch in anderen Städten gäbe es sinnvolle Lösungen für Städtebau und Verkehrsinfrastruktur, so sei z.B. in Bern und Basel der Bahnhof überbaut. "Die Landeshauptstadt trägt als Eisenbahnknotenpunkt aber auch Verantwortung für das ganze Land und ist deshalb gefordert, die Verweigerungshaltung aufzugeben und konstruktiv nach Lösungen zu suchen, wie die verkehrlichen und städtebaulichen Anforderungen unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes bis zum Hauptbahnhof gelöst werden können", so Matthias Lieb.

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