
Das Gäubahnkomitee Stuttgart ist eine offene Interessengemeinschaft mit dem Ziel, dass die Gäubahn bis zur Herstellung einer neuen Führung an den bestehenden Stuttgarter Hauptbahnhof angebunden bleibt. Wir sind Mitglied im Pro-Gäubahn-Bündnis.
Die Panoramastrecke der Gäubahn zum Hauptbahnhof Stuttgart wird nicht unterbrochen:
Fr. 14. November vierter Gäubahn-Aktionstag
Von Rottweil bis Konstanz kann man sich mit austauschen mit
Alle sind aufgerufen, die Bedeutung der Gäubahn mit der Teilnahme zu zeigen. Die zeitliche Planung ermöglicht die Weiterreise per Zug zwischen den Stationen.
13:30–14:30 Uhr Konstanz
Ort: In den „Freiräumen“ Vor der Halde 5, 78462 Konstanz – in der Hofhalde (Konstanzer Altstadt) – in 5 Minuten Bahnhofsentfernung
16:00 Uhr Tuttlingen
Ort: Bahnhof Tuttlingen
17:15 Uhr Rottweil
Ort: Cafebar im Bahnhof
Die am 6. März 2027 terminierte Unterbrechung der Gäubahn für die S-Bahn-Anbindung zur Station Mittnachtstraße zerstört völlig ohne bauliche Notwendigkeit für viele Jahre
eine wichtige Strecke des transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN) mit gravierenden Nachteilen für die Fahrgäste. Obwohl im Planfeststellungsverfahren so beschrieben, können die Gleise zur Station Mittnachstraße nach einer Studie der DB und unabhängigen Gutachtern ohne Kappung angeschlossen werden – zu vertretbaren Kosten.
Solange Züge in den Kopfbahnhof fahren können oder es keine alternative Führung für Züge der Gäubahn von bzw. nach Stuttgart gibt, muss die bestehende Gäubahn an den Kopfbahnhof angebunden bleiben.
Die Verknüpfung zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof wurde aus dem Projekt Stuttgart 21 ausgegliedert und soll im Rahmen des Ausbauprogramms zum Deutschlandtakt über den Pfaffensteigtunnel zwischen Böblingen und dem Flughafen realisiert werden. Nach Angaben der DB geht die Verbindung frühestens 2032 in Betrieb. Mit Planfeststellungsverfahren, Kostenentwicklung und entsprechender Bereitstellung der Finanzmittel angesichts angespannter Bundeshaushalte gibt es große Unwägbarkeiten.
Die Deutsche Umwelthilfe ist nach dem ablehnenden Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf Einhaltung der Planfeststellung am 13.02.2025 in erster Instanz in die Berufung gegangen, fand jedoch kein Gehör. Eine weitere Klage auf Änderung der Planfeststellung ist eingereicht. Auch der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg geht gerichtlich vor: Die Berufung wurde ebenfalls abgewiesen, jedoch ist über einen Hilfsantrag noch nicht entschieden. Dennoch sind politisch Verantwortliche zu einer Lösung in diesem Raum aufgefordert, statt auf die Gäubahn erhaltende Gerichtsentscheidungen zu hoffen oder die Interimslösung mit Umstieg in Stuttgart-Vaihingen zu akzeptieren. Rückendeckung geben klar und deutliche Positionen vieler Gäubahn-Anrainer-Städte sowie der CDU Südbaden und Bündnis 90/Grüne Baden-Württemberg.