Für die Mitgliederversammlung 2020 kann wegen der Hygiene-Bestimmungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nur eine beschränkte Anzahl von Teilnehmern an der Vor-Ort-Versammlung zugelassen. Für den Fall, dass mehr Mitglieder an der Vor-Ort-Versammlung teilnehmen wollen, als das Hygienekonzept des Raums zulassen, muss ein geeignetes Auswahlverfahren festgelegt werden. Es ist offensichtlich, dass das Verfahren so gesaltet sein muss, dass der Vorstand einen Einfluss auf die Auswahl nur nach objektiven, vorab festgelegten Kriterien festlegen darf. Insbesondere muss eine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner durch den Vorstand ausgeschlossen sein.
Hierzu wird folgendes Verfahren festgelegt: