Baden-Württemberg

Satzungsänderungsantrag zur Mitgliederversammlung 2020

Satzungsänderungsantrag des Vorstands

Der Vorstand des VCD Regionalverband Südbaden e.V. beantragt, dass die Mitgliederversammlung die folgende Satzungsänderung beschließt:

  • In § 7 Absatz 2 wird Satz 2 durch die folgenden Sätze ersetzt: "Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 BGB darf der Vorstand den Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben. Der Termin, der Versammlungsort und die Tagesordnung sowie ggf. die Möglichkeit zur Teilnahme ohne Anwesenheit sind spätestens drei Wochen vor der Versammlung in Textform bekannt zu geben."
  • In § 7 Absatz 3  wird das Wort "schriftlich" durch dir Wörter "in Textform" ersetzt.
  • In § 7 Absatz 4 wird Satz 3 ersetzt durch: "Nach dieser Frist eingereichte Anträge werden nur berücksichtigt, wenn deren jeweilige Behandlung nicht von der Mehrheit der an der Versammlung teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder abgelehnt wird."
  • In § 8 Absatz 2 wird der erste Satz am Ende um den Text " und bleibt bis zur Neuwahl im Amt" ergänzt.
  • In § 8 Absatz 3 werden die ersten beiden Sätze durch die folgenden drei Sätze ersetzt: "Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn an der betreffenden Vorstandssitzung mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstands teilnehmen. Dies gilt auch, wenn einzelne oder alle Vorstandsmitglieder an der Sitzung nur auf elektronischem Wege teilnehmen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der er auch festlegen darf, ob und unter welchen Bedingungen Vorstandsbeschlüsse im E-Mail-Umlaufverfahren gefasst werden können."
  • In § 8 wird ein neuer Absatz 7 mit folgendem Inhalt ergänzt: "Der Vorstand beschließt eine Versammlungsordnung. Vorstand und Mitgliederversammlung können Änderungen an der Versammlungsordnung beschließen."
  • In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "anwesenden" durch das Wort "teilnehmenden" ersetzt.

Link zur aktuell gültigen Satzung von 2016