Auf der Otto-Stoelcker-Straße gibt es einen sogenannten Schutzstreifen für den Radverkehr. Und es gibt Verkehrsregeln, die von vielen vermutlich z.T. aus Unkenntnis nicht eingehalten werden. Der ADFC Diepholz hat die Regeln sehr gut aufbereitet.
Die Restfahrbahnbreite (ohne den Schutzstreifen) beträgt auf der Otto-Stoelcker-Straße ca 5,5 m. (Eine Ausnahme gibt es nur im Bereich der Parkbucht kurz vor der Ampelkreuzung: Hier ist dir Restfahrbahn nur ca 5 m breit.)
Die maximale Kfz-Breite in Deutschland beträgt 2,55 m. Damit können sich theoretisch auf der 5,5 m breiten Restfahrbahn alle Fahrzeuge begegnen. Allerdings wäre der freie Platz bei der Begegnung zweier Busse oder Lkw sehr gering. Daher ist in dem Fall ein Ausweichen auf den Schutzstreifen zulässig. Zwei Pkw von bis zu 2 m Breite dürften sich selbst im Bereich der Parkbucht noch relativ gefahrlos ohne Mitbenutzung des Schutzstreifens begegnen können.
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