Baden-Württemberg

VCD Ettenheim

Radschutzstreifen auf der Otto-Stoelcker-Straße

Auf der Otto-Stoelcker-Straße gibt es einen sogenannten Schutzstreifen für den Radverkehr. Und es gibt Verkehrsregeln, die von vielen vermutlich z.T. aus Unkenntnis nicht eingehalten werden. Der ADFC Diepholz hat die Regeln sehr gut aufbereitet.

Ratschläge für Radfahrer*innen

  • Haltet euch an die Regeln!
  • Fahrt immer auf der rechten Seite. Auch wenn stadteinwärts kein Radweg, sondern nur ein Schutzstreifen vorhanden ist: Regelwidrig linksseitig auf dem kombinierten Fuß-/Radweg zu fahren ist objektiv gefährlicher!
  • Möglichst immer mindestens 80 cm bis 1 m Abstand vom rechten Fahrbahnrand! Dann werdet ihr von den Autofahrern auch besser wahrgenommen. Der Abstand vom rechten Rand schafft euch auch eine Sicherheitsreserve: Wenn ihr wirklich knapp überholt werden solltet, könnt ihr noch nach rechts ausweichen. (Das gilt natürlich genauso auf Straßen ohne Schutzstreifen).
  • Möglichst immer mindestens 1 m Abstand von parkenden Autos: ihr wisst nie, ob nicht doch jemand unbedacht eine Autotür aufmacht (gilt auch auf Straßen ohne Schutzstreifen).
  • Wenn Autos vor der Ampel warten: ihr dürft rechts daran vorbeifahren. Aber bitte sehr vorsichtig und langsam! Und rechnet immer damit, dass jemand eine Autotür aufmacht! (Auch das gilt auch ohne Schutzstreifen)
  • Wenn sich wegen Gegenverkehrs mehrere Autos hinter euch stauen: Schafft ihnen Gelegenheit euch zu überholen! (z.B. kurz warten in leerer Parkbucht)
  • Der Schutzstreifen hat für den Radverkehr keine rechtliche Bedeutung! Es gibt kein Gebot, dass euch zwingt, innerhalb des Schutzstreifens zu fahren. Wenn ihr 80 cm breit seid und in 90 cm Abstand vom Fahrbahnrand fahrt, ragt ihr 20 cm über den 1,5 m breiten Schutzstreifen hinaus - das ist korrekt! Wenn in der Haltebucht ein Auto direkt am rechten Rand des Schutzstreifen hält und und ihr von diesem 1 m abstand haltet, ragt ihr ebenfalls links über den Rand des Schutzstreifens hinaus: auch das dürft ihr! Zusätzlich wird Radfahrenden auch immer eine gewisse Schankungsbreite zugestanden.

Bitten an Autofahrer*innen

  • Haltet euch an die Regeln!
  • Haltet immer 1,5 m Überholabstand zu Radfahrenden ein! Auch wenn es nervt: Bei Gegenverkehr ist ein Überholen von Radfahrenden auf der Otto-Stoelcker-Straße nicht regelkonform! (Gilt ggf. nicht für motorisierte Zweiräder.)
  • Bleibt links vom Schutzstreifen 
    • wenn ihr einen Pkw lenkt und im Gegenverkehr nur Pkw fahren
    • wenn ihr im Pkw wartet, bis ihr links in die Talstraße einbiegen könnt.
  • Ihr dürft den Schutzstreifen ausnahmsweise "bei Bedarf" mitbenutzen
    • z.B. bei Begegnung mit Lkw oder Bussen
    • z.B. wenn ihr wartet, um rückwärts in eine Parkbucht oder eine Einfahrt einzufahren.
  • Rechnet damit, dass Radfahrer nicht nur innerhalb des Schutzstreifens fahren! Das dürfen sie (vgl. oben Ratschläge für Radfahrer*innen).
  • Rechnet damit, dass Radfahrer regelwidrig auf dem linken Radweg fahren! Auch wenn sie es nicht dürfen und es gefährlich ist: Dass es viele trotzdem tun, hat auch damit zu tun, dass sich viele Autofahrer*innen nicht an die Regeln halten.

Allgemeine Infos zur Otto-Stoelcker-Straße

Die Restfahrbahnbreite (ohne den Schutzstreifen) beträgt auf der Otto-Stoelcker-Straße ca 5,5 m. (Eine Ausnahme gibt es nur im Bereich der Parkbucht kurz vor der Ampelkreuzung: Hier ist dir Restfahrbahn nur ca 5 m breit.)

Die maximale Kfz-Breite in Deutschland beträgt 2,55 m. Damit können sich theoretisch auf der 5,5 m breiten Restfahrbahn alle Fahrzeuge begegnen. Allerdings wäre der freie Platz bei der Begegnung zweier Busse oder Lkw sehr gering. Daher ist in dem Fall ein Ausweichen auf den Schutzstreifen zulässig. Zwei Pkw von bis zu 2 m Breite dürften sich selbst im Bereich der Parkbucht noch relativ gefahrlos ohne Mitbenutzung des Schutzstreifens begegnen können.

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