Baden-Württemberg

Wiesloch
Wiesloch

Wer hat hier Vorfahrt?

Unklare Situation an der Einmündung des Schloßwegs in die Gerbersruhstraße

Wer hat an dieser Stelle Vorfahrt: Der (Rad-)Verkehr aus dem Schloßweg, oder der aus Westen kommende (Auto-)Verkehr auf der Gerbersruhstraße? Ohne Beschliderung gilt eigentlich rechts vor links, aber was bedeutet die gestrichelte Fahrbahnmarkierung?

Die Stadtverwaltung hat dem VCD die Frage jetzt beantwortet:

  • Der Schloßweg wurde hier mit einer „unterbrochenen Fahrbahnbegrenzung“ (Zeichen 295) versehen, da man ihn offensichtlich der Gerbersruhstraße unterordnen wollte, d.h. der Verkehr aus dem Schloßweg ist hier wartepflichtig.

Demnächst soll ein “Vorfahrt gewähren”-Schild für Klarheit sorgen.

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