Baden-Württemberg

Gauchachtalbrücke


Der Termin für die mündliche Verhandlung steht fest:

Der 25. April, ab 10:30 Uhr
im VGH BW, 68165 Mannheim,
Schubertstraße 11, Erdgeschoss, Sitzungssaal II

Es handelt sich um eine öffentliche Verhandlung.


Zwischen den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar steht die Gauchachtalbrücke, die in den frühen Zweitausendern als Teil der Ortsumfahrung Döggingen zusammen mit zwei Tunneln fertiggestellt wurde. Mit dem Bau der zweiten Gauchachtalbrücke soll der autobahnähnliche Ausbau der B31 zwischen Breisach und Donaueschingen weiter vorangetrieben werden. Die Steuerzahler:innen sollen nach Angabe des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg 70 Millionen Euro dafür aufwenden. Eine Überlegung über den baulich bedingten CO2-Ausstoß, den induzierten Verkehr und die daraus folgende weitere Verlärmung des Hochschwarzwalds hat niemals stattgefunden. Auch für den reinen KFZ-Verkehr ist der Nutzen nicht messbar.

Unsere Position

Die 1,5°C-Grenze ist nicht mit weiterem Straßenbau zu erreichen. Mit einem unreflektierten “Weiter so” wird die strukturelle Abhängigkeit vom Auto in Zement gegossen. Die Millionenbeträge und die etlichen Planungskapazitäten, die trotzdem in ein unbenötigtes Brückenbauwerk gesteckt werden, sollten stattdessen in einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs finanziert werden.

Unsere Forderungen:

  • Ein sofortiger Baustopp der geplanten Brücke!
  • Die noch zu rettenden Finanzierungsmittel werden konsequent auf den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs umgelenkt!
  • Straßenplanungen werden grundsätzlich einem Klimacheck unterzogen!

Helfen Sie mit

Um weiterhin aktiv gegen das Bauvorhaben der Gauchachtalbrücke vorgehen zu können, sind wir Ihre Zuwendung angewiesen. Die Spenden werden für die Gerichtskosten und die Anwaltskosten verwendet, die bei so einem langwierigen und komplexen Verfahren anfallen: Lesen und Verfassen von gerichtlichen Dokumenten, Recherche und Besprechungen werden minütlich abgerechnet und machen den größten Teil des Anwaltshonorars aus. Um die Kosten trotzdem möglichst gering zu halten, arbeiten wir ihm möglichst viel zu und halten Besprechungen durch gründliche Vorbereitung möglichst kurz.

Finanzen (Stand September 2023):

Einnahmen:

  • 12.500€ Spendeneinnahmen
  • 1.500€ VCD-interne Projektförderung aus Mitgliedsbeiträgen

Ausgaben:

  • 11.600€ Gerichts- und Anwaltskosten der Klage
  • 6.000€ (geschätzte) Gerichts- und Anwaltskosten des Eilverfahrens

Um die Kosten decken zu können und gegebenenfalls in die nächsthöhere Gerichtsinstanz gehen zu können, bitten wir Sie um Ihre Spende auf das folgende Konto:

GLS Gemeinschaftsbank eG IBAN: DE64 4306 0967 8022 3609 01
BIC: GENODEM1GLS

Stichwort: Stopp B31-Ausbau 

Der VCD-Regionalverband ist ein gemeinnütziger anerkannter Umweltverband. Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Ihre Spende auch gerne mit Twingle!


Neuigkeiten

VCD Online

Im Zuge der Veranstaltungsreihe VCD Online, veranstaltet vom VCD Landesverband Baden-Württemberg, haben wir am 20.02.2024 einen Vortrag über den bisherigen Klageverlauf gehalten. Den Foliensatz findest du hier: Link

Mündliche Verhandlung

Termin

Der Termin für die mündliche Verhandlung steht fest: Der 25. April, ab 10:30 Uhr im VGH Mannheim. Es ist eine öffentliche Verhandlung.

Eilantrag stattgegeben

Unser Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim war Erfolgreich: Der Bau der Brücke ist vorerst gestoppt.

Mehr können Sie in unserer Pressemitteilung dazu lesen.

CO2-Emissionen der Baustraße

Unter Klimaschutzaspekten besonders interessant sind die Betrachtungen und die juristische Einordnung der CO2-Emissionen, die mit dem Bau einer zweiten Brücke in Verbindung zu bringen sind.

Dieses Bauvorhaben ist ein Pilotprojekt für das sogenannte "Building Information Modelling" (BIM). Das bedeutet, die Brücke besitzt einen sogenannten "digitalen Zwilling", über den die Planungs- und Bauarbeiten digital koordiniert werden können. Leider hat das RP bis heute keine Daten über die Grauen Emissionen veröffentlicht, die dieses digitale Modell berechnen könnte. Eine vereinfachte Berechnung der grauen Emissionen haben wir deshalb in Auftrag gegeben. Darin werden auch die vom Regierungspräsidium behaupteten CO2-Einsparungen durch die "Verkehrsverflüssigung" berücksichtigt und eingeordnet. Mindestens 5.000 Tonnen CO2 würden im Ergebnis mit dem Bau der zweiten Brücke zusätzlich emittiert.

Eilantrag eingereicht

Im Dezember 2022 ordnete das Regierungspräsidium die Vollziehbarkeit der Baumaßnahme an. Dagegen reichten wir am 23.01.2023 einen Eilantrag ein, mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung unserer Klage herstellen zu lassen. In diesem Eilantrag gingen wir auch auf das Thema der sogenannten "Grauen Emissionen" ein - also den CO2-Emissionen, die mit dem Bau einer 860m langen Stahlbetonbrücke verbunden sind.

Einreichung des Eilantrag (Januar 2023)

Antragserwiderung vom Regierungspräsidium (Februar 2023)

Erwiderung auf die Erwiderung (März 2023)

Klage erhoben

Am 14.10.2022 haben wir beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) Klage gegen die Plangenehmigung und beim Verwaltungsgericht Freiburg (VG) Klage gegen die schon im Vorfeld erfolgten Waldumwandlungen (= Rodungen) erhoben.

Eine Besonderheit ist: Die Plangenehmigung behandelt ausschließlich die Baustelleneinrichtung zum Bau der zweiten Gauchachtalbrücke. Unsere Klage richtet sich gegen diese Plangenehmigung.

Aus unserer Sicht reicht es nicht, nur die Umweltauswirkungen der Baustelle zu betrachten. Wir fordern auch, die seinerzeit bei der Planfeststellung europarechtswidrig unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Ortsumfahrung Döggingen nachzuholen. Aus unserer Sicht erfüllt die bestehende Brücke die verkehrliche Funktion der Ortsumfahrung völlig ausreichend. Auch aufgrund der aktuellen Klimagesetzgebung muss aus unserer Sicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen Brücke hinterfragt werden.

Erhebung der Klage (Oktober 2022)

Nach Erhebung der Klage fanden Gespräche mit dem Regierungspräsidium Freiburg, den Bürgermeistern von Löffingen und Bräunlingen sowie dem Ortsvorsteher von Döggingen statt. Allerdings konnten wir uns da nicht auf einen Baustopp einigen.

Juristisch reagierte des Regierungspräsidium mit einer Klageerwiderung, einer Planergänzungsentscheidung, die dem Versuch diente, einige unserer Angriffspunkte zu heilen. Die fehlerhaften Waldumwandlungsgenehmigungen wurden zurückgezogen, in der Folge wurde die Klage in dieser Sache von beiden Seiten für erledigt erklärt. Außerdem wurde eine UVP-Vorprüfung für die Baustraße nachgeholt.

Reaktion des Regierungspräsidiums (Dezember 2022)

Vorbereitung und Spendenaufruf

Den Sachverhalt und die Motivation zu unserer Klageerhebung haben wir ausführlich in unserem Rundbrief 2022 geschildert. Zur Erhebung der Klage sind wir vor allem auf die Spenden angewiesen. Auch den initialen Spendenaufruf können Sie hier lesen.

Termine des VCD Südbaden

Hinweise auf Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Vorträge etc. 

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