Baden-Württemberg

Tennenbacher Tal


Dieser „sonderbar stille, weltabgelegene Rest des Klosters Thennenbach, um den ringshin die Natur sich ihr ältestes Recht zurückerobert hat (Wilhelm Jensen, um 1900) ist etwas sehr besonderes: 650 Jahre lang Standort eines Zisterzienser-Klosters, größter Wirtschaftsbetrieb der Region, spirituelles Zentrum des nördlichen Breisgaus, Lazarett, Armensiedlung, Baustofflieferant, unter anderem für das Freiburger Münster, für die erste Ludwigskirche und vieles mehr.

Über 800 Jahre lang war die „Alte Straße“ auf der Süd-West-Seite des Tales die einzige befestigte Verbindung nach Süden. Seit etwa 90 Jahren ist sie für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt. Auf der Nord-Ost-Seite gibt es seitdem die „Sonnenzielstraße“, heute die Kreisstraße K5138.

Das Tennenbacher Tal ist in Gefahr

Die K5138 soll nach dem Willen des Landkreises Emmendingen zu Lasten der Schutzgüter des Tales begradigt und verbreitert und somit der Verkehr beschleunigt werden. Die Vorschriften zum Schutz von Landschaft, Natur und Denkmal wurden weitgehend ignoriert. Die Richtlinien zum Wasserschutz sollen nur selektiv und damit zulasten des Tales angewandt werden (Dichtungsfolien).

Das würde bedeuten, dass

  • die sanfte Kurve am Herderbach begradigt würde,
  • in den Klosterfundamenten mehr als 5.000 m² Dichtungsfolien vergraben würden,
  • die Kapelle durch 300 m Leitplanken versteckt würde,
  • neue Böschungen und eine große Betonbrücke über den Tennenbach entstehen würden,
  • und vieles andere mehr.

Vor allem aber würde die heute sehr gute Verkehrssicherheit durch mehr und schnelleren Verkehr, durch Betongräben neben der Fahrbahn und durch die Begradigungen massiv verschlechtert.

Wie es nach dem Ausbau der Kreisstraße aus der Autoperspektive aussehen soll, sehen Sie hier. Die aktuelle Situation im Tal schildert dieser Beitrag in der SWR Landesschau am 10.05.2023: → Link zum SWR-Beitrag

Was wir tun

2018 haben wir durch ein Gerichtsverfahren einen Baustopp erreicht. Die Kreisverwaltung war daraufhin gezwungen, ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Mehr über unser damaliges Gerichtsverfahren erfahren Sie hier.

Da sich die Kreisverwaltung jedoch vorerst nicht mit den Schwierigkeiten im Klosterbereich beschäftigen will, wurde der Ausbau in mehrere Teilabschnitte aufgeteilt. Das Regierungspräsidium hat nun den ersten Teilabschnitt genehmigt. Mit dem Bau des ersten Teilabschnitts würde jedoch der Ausbau der gesamten Straße festgelegt – eine Überprüfung anderer Varianten wäre damit hinfällig. Wir stellen den Ausbau der Kreisstraße jedoch grundsätzlich in Frage.

Daraufhin haben wir nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, gegen diesen Planfeststellungsbeschluss zu klagen, um die gute Verkehrssicherheit zu erhalten und die historische Schönheit des Tennenbacher Tals zu schützen.

Helfen Sie mit!

Wir bedanken uns herzlich bei allen SpenderInnen, die den VCD bisher bei der Klage gegen die aktuelle Planung der Kreisstraße unterstützt haben.  Für die Fortsetzung des Verfahrens sind wir jedoch auf weitere Spenden angewiesen und bitten alle LiebhaberInnen des Tennenbacher Tals,  sich zusammen mit dem VCD weiterhin für die Schutzgüter im Tal einzusetzen. Wir bitten  Sie um Ihre Spende auf das folgende Konto:

GLS Gemeinschaftsbank eG IBAN: DE64 4306 0967 8022 3609 01
BIC: GENODEM1GLS

Stichwort: Rettet das Tennenbacher Tal

Der VCD-Regionalverband ist ein gemeinnütziger anerkannter Umweltverband. Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Aktueller Stand der Finanzen (19.09.2023):

  • + 7.500 € Spendeneinnahmen
  • + 2.000 € Mittel vom VCD-Landesverband
  • - 6.000 € bisherige Kosten für die Klageerhebung

Neuigkeiten

März 2024

Interview mit der Bürgermeisterin von Freiamt (Badische Zeitung):

Stellungnahme VCD zum Interview mit der Bürgermeisterin von Freiamt (Badische Zeitung):

November 2023

Ablehnung eines Mediatonsverfahrens seitens des RP.

September 2023

Erwiderung des RP auf die Klagebegründung

Erwiderung des Landkreis Emmendingen auf die Klagebegründung

Juli 2023

April 2023

VCD erhebt Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg

März 2023

Regierungspräsidium beschließt Planfeststellung zum Ausbau der K5138.

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann nimm gerne mit uns Kontakt auf und unterstütze uns mit deiner Mitgliedschaft im VCD!

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