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Straßenausbau im Tennenbacher Tal: Sicherheit für Menschen – Schutz der Umwelt

Pressemeldung zur Klage des VCD gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der K5138

Mit einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Freiburg wendet sich der der Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegen die aktuelle Planung des Ausbaus der Kreisstraße K5138 im Tennenbacher Tal. Der Umweltverband sieht diesen Schritt als einzige Möglichkeit, die Natur und Kulturgüter im Tal vor den geplanten Eingriffen zu schützen. Der VCD betont, dass er die Sanierung der bestehenden Straße für notwendig hält und unterstützt; den geplanten massiven Aus- und Neubau lehnt der Verband jedoch ab.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde im März 2023 der vom Landkreis Emmendingen geplante Ausbau des ersten, südlichen Teilabschnittes der K5138 genehmigt: 460 m einer nur 1,3 km langen Gesamtstrecke. Kernpunkte des Ausbaus sind eine durchgehende Verbreiterung dieses Straßenabschnittes um einen Meter und die Begradigung der Kurve am Herderbächle durch Verlegung der Trasse in einen gesetzlich geschützten Biotop und ein Landschaftsschutzgebiet. Das vorrangige Ziel des Ausbaus ist laut Landkreis die Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Wie der VCD nachweist, hat sich allerdings auf dem südlichen Teilabschnitt im Zeitraum 2009–2017 allenfalls ein harmloser, von 2018-2022 kein einziger Unfall ereignet. Durch die Beschränkung des Ausbaus auf nur diesen Teilabschnitt würde die Verkehrssicherheit daher nicht erhöht, sondern – ganz im Gegenteil: Der Übergang von der dann breiten und geraden Strecke auf den nicht sanierten zweiten Teilabschnitt würde zu abrupten Fahrmanövern führen und damit erst Unfallrisiken schaffen. Genau hier setzt die Klage des VCD an: die Begründungen im Planfeststellungsbeschluss, das Ziel der verbesserten Verkehrssicherheit zu erreichen sind unzureichend, teilweise sogar fehlerhaft. So stützt sich das vom Landkreis vorgelegte Verkehrsgutachten nicht auf eine konkrete Gefährdung (Unfallhäufigkeit und –schwere) in diesem Straßenabschnitt, sondern auf statistische Annahmen zu Straßen solcher Breite.

Auch die geplante Aufteilung der Straßensanierung in zwei Abschnitte wird im Planfeststellungsbeschluss nicht sachlich begründet, kritisiert der VCD. Die Fertigstellung des ersten Abschnittes würde faktisch den gleichen massiven Ausbau im nördlichen Abschnitt erzwingen. Hier entständen dann aber enorme Konflikte zwischen den Schutzvorschriften im Wasserschutzgebiet und dem Denkmalschutz der Tennenbacher Klosteranlage, welche die Planungen komplizieren und das Verfahren in die Länge ziehen würden. Der Landkreis hat sich nie mit rücksichtsvollen Lösungen zum Ausbau der gesamten Straße beschäftigt, bemängelt der VCD. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der zweite Bauabschnitt in absehbarer Zeit realisiert wird. Die Benutzer:innen der Straße würden jahrelang mit dem kurzen sanierten „Straßentorso“ und dessen Gefahren leben müssen“, so Annette Uhlmann vom Vorstand des VCD Regionalverbandes Südbaden.

Nicht akzeptabel, da fehlerhaft ist aus Sicht des VCD auch die in der Planung vorgelegte Prüfung von Alternativen zum geplanten Ausbau. So wird die komplette Sanierung der Straße im Bestand inklusive einer Befestigung der Fahrbahnränder nach aktuellen technischen Standards nur unzureichend und basierend auf einer 17 Jahre alten Untersuchung beschrieben.

Als Umweltverband fordert der VCD vom Landkreis zügig realisierbare Lösungsvorschläge für das Straßenbauvorhaben unter ernsthafter Abwägung aller Auswirkungen auf die Umwelt und das ‚raumbedeutsame Kulturdenkmal‘.

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