Südbaden
Südbaden
# Der VCD Regionalverband Südbaden e.V. antwortet auf den offenen Brief des Dögginger Ortschaftsrates.
# Die Veröffentlichung der Klagebegründung soll Transparenz im Klageverfahren schaffen.
# Der VCD nimmt die Sorgen der Dögginger Bürgerinnen und Bürger ernst und will die Verkehrsbelastung in der Region eindämmen.
# In der Klagebegründung führt der VCD schwerwiegende Mängel der Plangenehmigung an; die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Dögginger Ortsumfahrung fehle vollständig.
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Mit seiner Antwort auf den offenen Brief des Dögginger Ortsvorstehers Dieter Fehrenbacher geht der VCD auf die Sorgen der Dögginger Bürgerinnen und Bürger ein und begründet seine Klage mit zahlreichen und teilweise schwerwiegenden Mängeln der Plangenehmigung für den zweiten Brückenbau. Um diese auch für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort transparent zu machen, veröffentlicht der VCD seine Klageschriften an die zuständigen Gerichte.
Im Folgenden ist der Wortlaut der Antwort auf den offenen Brief aus Döggingen wiedergegeben:
„Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher Fehrenbacher,
sehr geehrte Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte von Döggingen,
Vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie auf die Klage des VCD Südbaden gegen die Plangenehmigung für die zweite Gauchachtalbrücke reagieren und ihre Sorgen hinsichtlich der mit Bedarfsumleitungen verbundenen Verkehrsbelastungen Ihres Ortes äußern.
Für den Bräunlinger Ortsteil Döggingen sehen wir ebenso wie der Ortschaftsrat die Notwendigkeit, die Belastungen durch Bedarfsumleitungen entlang der Ortsdurchfahrt für die betroffene Wohnbevölkerung zu minimieren.
Zur Entlastung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner schlagen wir in erster Linie verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt vor. Des Weiteren treten wir für ein Transitverbot für überregional verkehrende, schwere LKW über 12 t Gesamtgewicht ein und befürworten die Einführung einer LKW-Landesmaut. Damit würde außerdem die Bevölkerung vom Schwarzwald bis zum Bodensee vor den Auswirkungen eines ungezügelten Anwachsens der Verkehrsbelastung und der weiteren Verlärmung unserer Kulturlandschaft geschützt.
Mit der bestehenden Brücke verfügt Döggingen über eine funktionierende Ortsumgehung. Der Nutzen einer zweiten Brücke, die außer für Bedarfsumleitungen keinerlei verkehrlichen Vorteil bringt, würde in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen und ökologischen Kosten stehen. Mit fast 60 Millionen Euro und einer Länge von 826 m ist das Brückenbauwerk ein Prestigeprojekt, dessen Bau nicht zuletzt wegen seiner Klimaschädlichkeit das Freiheitsrecht zukünftiger Generationen in unzulässigem Maße beeinträchtigen könnte, was nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts sogar verfassungswidrig wäre.
Leider vermissen wir in Ihrem offenen Brief eine Betrachtung der klimaschädlichen Auswirkungen des Baus einer zweiten Brücke ebenso wie die mit der Bautätigkeit verbundenen unvermeidlichen jahrelangen Belastungen der Region durch den Baustellenverkehr.
Wie Sie der beigefügten Klageschrift entnehmen können, weist die vom Regierungspräsidium erteilte Plangenehmigung für den zweiten Brückenbau zahlreiche und zum Teil schwerwiegende Mängel auf. So fehlt es beispielsweise an einer nach Europarecht verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung oder zumindest Vorprüfung für die gesamte Ortsumfahrung Döggingen. Wir sind uns sicher, dass Sie als Repräsentanten der kommunalen Selbstverwaltung an der Einhaltung der grundlegenden rechtlichen und naturschutzfachlichen Verfahrensvorschriften und Standards – gerade bei derart groß dimensionierten Straßenbauten – interessiert sind. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass es schon aus rechtsstaatlichen Überlegungen fragwürdig wäre, Ihrem Impuls Folge zu leisten, die Klage fallen zu lassen.
Wir haben Ihnen in der Anlage unsere Klagebegründung beigefügt. Überzeugen Sie sich gerne selbst von der Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Daum
Vorsitzender VCD Regionalverband Südbaden e.V.“