Baden-Württemberg

Karlsruhe

Stellungnahme zum Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030

Verfehlter Vorrang von Straßenneubau vor Verkehr auf der Schiene

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Politik und der Presse,

der Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt möchte Ihnen hiermit die Stellungnahme zur Kenntnis bringen, die er im öffentlichen Beteiligungsverfahren zum Referentenentwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2030 abgegeben hat. Die Stellungnahme beschränkt sich wegen der kurzen Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung auf einzelne Projekte der Region. Grundlegende Kritikpunkte am Gesetzesentwurf und der zugrunde liegenden Methodik befinden sich in der Stellungnahme des VCD-Landesverbands.

Der VCD begrüßt die Streichung der Nordtangente Karlsruhe aus dem BVWP genauso wie die Aufnahme eines dritten Gleises südlich von Karlsruhe und einer Neubaustrecke entlang der A 5 für den Güterverkehr auf der Schiene nach Norden. Insgesamt setzt der Entwurf allerdings kaum Akzente für die dringend erforderliche Verkehrswende. Der postulierte Grundsatz „Erhalt geht vor Neubau“ lässt sich damit kaum erreichen. Straßenbau wird nach wie vor schön gerechnet. Der bislang bestehende Konsens, dass neu induzierter Verkehr bei der Nutzen-Kosten-Berechnung als Negativ-Posten einzustellen ist, wurde dafür sogar faktisch aufgegeben, indem man gleichzeitig einen vermeintlich induzierten Nutzen deutlich höher bewertet. Tatsächlich scheint für den BVWP der Grundsatz vorzuherrschen: „so viel Straßenneubau wie möglich und so wenig Verkehr auf der Schiene wie unbedingt nötig.“

Besonders deutlich wird das bei dem Projekt einer weiteren Straßenbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe, das sich unter der ideologisch irreführenden Bezeichnung „Zweite Rheinbrücke“ im Planfeststellungsverfahren befindet. Nach dem Referentenentwurf für den BVWP 2030 ist davon auszugehen, dass – sollte der Neubau realisiert werden – dort gerade einmal rund 750 Kfz/Tag im Fernverkehr unterwegs sind. Die Kritik des Bundesrechnungshofs an diesem Projekt wird damit durch das Bundesverkehrsministerium selbst in aller Deutlichkeit bestätigt. Sollte der Bundesverkehrsminister seine Ankündigung, dass er Straßenbauprojekte mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von unter 4,0 nicht mehr finanziert, selbst ernst nehmen, müsste er das Planfeststellungsverfahren ohnehin sofort stoppen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Neises

Verkehrsclub Deutschland (VCD)

 

Rückfragen bitte an karlsruhe@vcd.org

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