Baden-Württemberg

Österreichisches Modell

Pendlerfreundliche Entschädigung

Als vorbildlich bezeichnet der VCD Baden-Württemberg die 2013 in Österreich eingeführte Entschädigungsregelung für Zeitkartennutzer: Sie ist einfach, fair und transparent.

Jahreskarten-Inhaber

Seit 2013 werden Jahreskarten-Inhaber bei einer Nichteinhaltung der monatlichen Pünktlichkeitsquote von 95% (ohne Stadtverkehr) fair entschädigt: Sie erhalten im jeweiligen betroffenen Monat automatisch zehn Prozent des auf die Bahnverbindung entfallenden Monatskarten-Preises gutgeschrieben. Wenn alle 12 Monate unter der Pünktlichkeitsquote liegen, wird der Fahrpreis eines Monats erstattet.

Als Verspätung zählt eine 5 Minuten und 30 Sekunden spätere Zielerreichung. Die aktuellen Pünktlichkeitsgrade sowie Entschädigungswerte sind zum Nachvollziehen unter www.oebb.at/fahrgastrechte streckenbezogen ersichtlich.

Zeitkarten-Inhaber

Zeitkarten-Inhabern steht ab einer Verspätung von mehr als 20 Minuten eine pauschale Entschädigung von 1,50 Euro zu. Dazu muss die Zeitkarte zusammen mit den entsprechenden Verspätungsbestätigungen vorgelegt werden. Die Auszahlung ist an jedem Ticketschalter der ÖBB ab einer Gesamtsumme von 4 Euro möglich.

Österreichische Jahresnetzkarte

Die Kunden der Österreichcard erhalten je drei erlittenen Verspätungen von mehr als 30 Minuten eine pauschale Entschädigung von 20 Euro, in der ersten Klasse 30 Euro. Die maximale Erstattungshöhe beträgt 10 Prozent des jährlichen Verkaufspreises der jeweiligen ÖBB Österreichcard.