Baden-Württemberg

Gauchachtalbrücke

Klage gegen die zweite Gauchachtalbrücke


Zwischen den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar steht die Gauchachtalbrücke, die in den frühen Zweitausendern als Teil der Ortsumfahrung Döggingen zusammen mit zwei Tunneln fertiggestellt wurde. Mit dem Bau der zweiten Gauchachtalbrücke soll der autobahnähnliche Ausbau der B31 zwischen Breisach und Donaueschingen weiter vorangetrieben werden. Die Steuerzahler:innen sollen nach Angabe des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg 70 Millionen Euro dafür aufwenden. Eine Überlegung über den baulich bedingten CO2-Ausstoß, den induzierten Verkehr und die daraus folgende weitere Verlärmung des Hochschwarzwalds hat niemals stattgefunden. Auch für den reinen KFZ-Verkehr ist der Nutzen nicht messbar.

Unsere Position

Die 1,5°C-Grenze ist nicht mit weiterem Straßenbau zu erreichen. Mit einem unreflektierten “Weiter so” wird die strukturelle Abhängigkeit vom Auto in Zement gegossen. Die Millionenbeträge und die etlichen Planungskapazitäten, die trotzdem in ein unbenötigtes Brückenbauwerk gesteckt werden, sollten stattdessen in einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs finanziert werden.

Unsere Forderungen:

  • Ein sofortiger Baustopp der geplanten Brücke!
  • Die noch zu rettenden Finanzierungsmittel werden konsequent auf den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs umgelenkt!
  • Straßenplanungen werden grundsätzlich einem Klimacheck unterzogen!

Helfen Sie mit

Die Klage ist vollständig spendenfinanziert. Um weiterhin aktiv gegen das Bauvorhaben vorgehen zu können, sind wir auf Ihre Zuwendung angewiesen. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende auf das folgende Konto:

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Stichwort: Stopp B31-Ausbau 

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Verantwortlich: Paul Daum (Vorsitzender)

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Timeline

September 2022: Erhebung der Klage

November 2022: Öffentliche Diskussion

Dezember 2022: Reaktion des Regierungspräsidiums

  • Treffen mit dem RP Freiburg
  • Klageerwiderung (RP)
  • Planergänzungsentscheidung (RP)
  • Umweltverträglichkeitsprüfung Baustraße (RP)

Januar 2023: Einreichung des Eilantrags

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