Baden-Württemberg

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Brief an Landtagsabgeordnete zur Novellierung Straßengesetz

Muss immer erst jemand sterben?

Auch wir in Stuttgart kennen solche Gefahrenstellen, die nicht einfach von der Verwaltung mit einem Tempolimit versehen werden können, weil dort noch niemand bei einem Unfall gestorben ist, wie z.B. der Schwabtunnel zwischen Stuttgart West und Heslach und alle Tempo-50-Straßen, an denen kein Radweg oder Radfahrstreifen vorgesehen werden kann.

Sehr geehrter Herr Dr. Löffler,

am 24. November hat der Bundesrat zum Bedauern des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) die Reform des Straßenverkehrsgesetzes abgelehnt, die vom Bundestag bereits beschlossen war. Damit bleibt es vorerst beim alten Straßenverkehrsrecht. Dies ist ein Schlag ins Gesicht vor allem für die inzwischen über 1000 Städte und Gemeinden, die in der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ 
 zusammengeschlossen sind und – über die politischen Lager hinweg – mehr Spielraum für die Verkehrswende fordern. Dazu gehört auch Stuttgart! Auch wir müssen jetzt weiterhin darauf warten, mehr Möglichkeiten zu erhalten, um Maßnahmen für Klima, Gesundheit und Sicherheit im Verkehr umzusetzen oder die städtebauliche Entwicklung zu fördern.

In Baden-Württemberg haben bereits 139 Kommunalparlamente, darunter auch Stuttgart, parteiübergreifend beschlossen, der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" beizutreten. Die Kommunen wissen selbst am besten, welche Geschwindigkeiten vor Ort die richtigen sind und wo Handlungsbedarf besteht. Auch wir in Stuttgart kennen solche Gefahrenstellen, die nicht einfach von der Verwaltung mit einem Tempolimit versehen werden können, weil dort noch niemand bei einem Unfall gestorben ist, wie z.B. der Schwabtunnel zwischen Stuttgart West und Heslach und alle Tempo-50-Straßen, an denen kein Radweg oder Radfahrstreifen vorgesehen werden kann.

Wir fordern Sie auf, in Ihrer Landtagsfraktion und Landesregierung Einfluss zu nehmen auf die Entscheidungsfindung in diesem Thema in der Gestalt, dass die CDU ihre Blockadehaltung aufgibt. Die Unterstützung der Einrichtung eines Vermittlungsausschusses wäre ein sinnvolles Instrument, um den Kommunen zu mehr Souveränität zu verhelfen.

In Baden-Württemberg schaffte es die CDU, die Regierung so unter Druck zu setzen, dass selbst unser grün-schwarz geführtes Bundesland seine Stimme mit einer Enthaltung vergeudet. Somit spricht das Gesetz weiterhin Kommunen das Recht ab, ihre Ortskenntnis für ihre Einwohner und deren Sicherheit zu nutzen. Die Entscheidung ist umso unverständlicher, da sich ein breites Bündnis der Kommunen für die Unterstützung der angemessenen Geschwindigkeiten ausspricht, bei Großstädten sprechen sich sogar 9 von 10 für mehr Eigenverantwortung aus. 

Denn Fakt bleibt: Städte und Gemeinden brauchen mehr Freiheit, um Unfallrisiken im Straßenverkehr zu verringern und der „Vision Zero“ von null Verkehrstoten näherzukommen. 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Heck
Vorsitzender VCD Kreisverband Stuttgart e.V.

 

Hintergrund:

http://www.lebenswerte-staedte.de/

https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/kommunen-fuer-tempo-30/

https://bw.vcd.org/startseite/detail/vcd-bw-kritisiert-landesregierung-die-blockade-im-bundesrat-schadet-den-kommunen

https://www.vcd.org/service/presse/pressemitteilungen/mehr-verkehrssicherheit-im-strassenverkehr-ausgebremst-union-stoppt-reform-des-strassenverkehrsgesetzes-und-laesst-kommunen-im-stich

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