Baden-Württemberg

Südbaden
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Stellungnahme: Bebauungsplan „Radvorrangroute FR3 Bereich Friedhofstraße“

Der VCD Regionalverband Südbaden nimmt zu o.g. Bebauungsplan wie folgt Stellung:

Der VCD Regionalverband Südbaden begrüßt grundsätzlich den Ausbau der Radwegeinfrastruktur, zu dem die in o.g. Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen beitragen. Jedoch sind wir der Meinung, dass mit dem vorgelegten Bebauungsplan deutlich zu kurz gesprungen wird. Angesichts der klimapolitisch gebotenen Verkehrswende ist mit einer erheblichen Zunahme des Radverkehrs in den nächsten Jahren zu rechnen. Darüber hinaus muss die, sowohl in Fahrzeuggröße als auch Geschwindigkeit  (Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Kinderanhänger, …), zunehmend differenzierte Nutzung von Radwegen und Radstreifen   berücksichtigt werden. Unter diesen Aspekten berücksichtigt der vorgelegte Bebauungsplan die Belange von Radfahrenden und insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern zumindest auf der westlichen Straßenseite nicht hinreichend.

Im Gegensatz zu der in der Drucksache G20/109 aufgestellten Behauptung, dass das Plankonzept vorsieht „einen überwiegend 2,0 m breiten Radfahrstreifen herzustellen“, trifft dies nämlich nur auf die Ostseite zu. Auf der Westseite bleibt auf der überwiegenden Länge des Planungsraumes entlang der Friedhofsmauer vielmehr der bestehende Fuß- und Radweg erhalten. Dieser besteht aus einem nur durch eine schmale weiße Linie getrennten Fuß- und Radweg von jeweils ca. 1,5-1,6 m Breite.
Im Bezug auf den Radweg erfüllt dieser somit noch nicht einmal das aktuell vorgesehene Mindestmaß für neu zu bauende Radwege, geschweige denn schon das von der Stadt Freiburg selber definierte Mindestmaß für Radvorrangrouten von 2,0 m oder gar das für stark frequentierte Radwege bzw. Radstreifen häufig als sinnvoll angesehene Maß von 2,5 m.
Ferner ist die Kombination eines so engen Radwegs mit einem gleich engen Fußweg sehr konfliktträchtig bis gefährlich: Insbesondere bei älteren und gehbehinderten Menschen, die in der Nähe des Friedhof-Haupteingangs in jedem Fall zu berücksichtigen sind, sowie bei Kinder muss davon ausgegangen werden, dass diese einen erhöhten Platzbedarf bezüglich der Breite eines Fußwegs haben. Dies ist z.B. bedingt durch Gehhilfen (evtl. auch zwei Personen nebeneinander als „Gehhilfe“), unsicheren Gang und den natürlichen Bewegungsdrang von Kindern. Diesen Personenkreis auf einem nur ca. 1,5 – 1,6 m breiten Gehweg „einzusperren“ an dem – ohne jeglichen Sicherheitsabstand – zukünftig Pedelecs in großer Zahl mit 25 km/h und relativ träge zu manövrierende Lastenräder vorbeifahren, ist eine Zumutung für die  Fußgängerinnen und Fußgänger und auch gefährlich. Aus diesem Grund halten wir entweder eine räumliche Trennung von Radweg und Fußweg oder eine erhebliche Verbreiterung beider Wege (auf jeweils mindestens 2,5 m) für dringend geboten.

Im fraglichen Abschnitt entlang der Friedhofsmauer gibt es einen Parkstreifen der nördlich des Friedhof-Haupteingangs im Schnitt 2,3 m und südlich des Haupteingangs sogar 2,5 m breit ist  (siehe z.B. Plan: Friedhofstraße zwischen Haus Nr. 83 und Nr. 85). Wir schlagen deshalb vor, den Radweg bzw. Radstreifen auf der gesamten Länge des Hauptfriedhofs (also ca. von gegenüber Friedhofstraße 37 bis zum Abzweig Kaiserstuhlstraße) auf diesem Parkstreifen zu realisieren. Einzig im Bereich des Haupteingangs und der Straßenbahnhaltestelle Hauptfriedhof müsste auf die im Bebauungsplan vorgeschlagene Lösung zurückgegriffen werden. Dies würde den Fußweg vom Radverkehr „befreien“ und somit auch genügend Platz und Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger schaffen.
Aus Gründen des Baumschutzes ist es zweifelsohne erforderlich, bei der Umgestaltung des Parkstreifens zu einem Radweg bzw. Radstreifen auf wesentliche Erdarbeiten in diesem Bereich zu verzichten. Wir schlagen deshalb vor den gepflasterten Parkstreifen als Radweg zu nutzen, diesen aber auf dem bestehenden Pflaster in der Höhe aufzustocken, so dass ein hinreichend vom Fahrbahnniveau abgesetzter Radweg mit neuer Oberfläche entsteht.
Ein gegebenenfalls notwendiger Sicherheitsstreifen sollte wenn möglich zu Lasten des Querschnitts der jetzigen Kfz-Fahrbahn realisiert werden.
Falls dies nicht möglich sein sollte der Sicherheitsstreifen für das bedarfsweise Ausweichen niveaugleich überfahrbar sein.
Die erhebliche Verbesserung für den Fußverkehr (eigenständiger, ca. 3 m breiter Fußweg) sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Entflechtung des Fuß- und Radverkehrs müssen hier in Betracht gezogen werden. Sowohl für Radfahrende als auch Fußgängerinnen und Fußgänger wäre diese Verkehrsführung eine erhebliche Verbesserung.

In den vier zur Verfügung gestellten Querschnitten ist die Radfahranlage an der Ostseite nur in drei der vier Bilder vom Fahrstreifen für Kfz räumlich abgesetzt (entweder durch Niveauunterschied oder durch eine bauliche Abtrennung auf gleichem Fahrbahnniveau). Wir halten es für sinnvoll und notwendig auf gesamter Länge (natürlich mit der Ausnahme von Kreuzungen und Querungsstellen) das Fahren auf dem Radstreifen für Autos baulich zumindest zu erschweren. Gleichzeitig sollte hierfür aber eine bauliche Variante gewählt werden, die für Radfahrende „durchlässig“ ist, da die geringe Breite des Radstreifens von 2m ansonsten ein Überholen von Lastenrädern, Kinderanhängern etc. faktisch auch dann unmöglich macht, wenn es keinen parallel in gleicher Richtung verlaufenden Kfz-Verkehr gibt.

Bei den Rad- und Fußwegen auf der westlichen Straßenseite sollte aus den oben ausführlich erläuterten Gründen ebenfalls auf eine deutliche Absetzung (räumlich, Niveau oder anderweitig) zwischen Fuß- und Radverkehrsanlage geachtet werden.

In Kap. 3 von  Drucksache G20/109 wird noch kurz auf den Bereich südlich der Breisgau-S-Bahn eingegangen. Hierzu gäbe es aus unserer Sicht auch noch eine Reihe von Anmerkungen. Da dieser aber – wie in Drucksache G20/109 Kap. 3 richtig angemerkt – nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans ist, wird hier auf nähere Ausführungen verzichtet.

Fabian Kern
Geschäftsführer VCD Regionalverband Südbaden e.V.

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