Baden-Württemberg

Gesundheit, Pressemitteilung
Landesverband BW

Klimaschutzgesetz BaWü: Gesundheitsschutz und konsequentes Handeln an erster Stelle - Photovoltaikpflicht für Neubauten

Die Corona-Pandemie zeige, dass dem Gesundheitsschutz alles andere untergeordnet werden könne, wenn unmittelbare Gefahr drohe. Auch beim Klimaschutz habe die Gesundheit der Menschen Priorität, so Matthias Lieb, Vorsitzender des ökologischen Verkehrsclub (VCD) in Baden-Württemberg.

Die Corona-Pandemie zeige, dass dem Gesundheitsschutz alles andere untergeordnet werden könne, wenn unmittelbare Gefahr drohe. Auch beim Klimaschutz habe die Gesundheit der Menschen Priorität, so Matthias Lieb, Vorsitzender des ökologischen Verkehrsclub (VCD) in Baden-Württemberg.

„Die Gefahren des Klimawandels haben wir nicht ständig unmittelbar vor Augen, dennoch zeigen seriöse wissenschaftlichen Berechnungen, dass es auch hier fünf vor zwölf ist und deshalb rasches und konsequentes Handeln gefordert ist.“ so Lieb weiter.

Das Land Baden-Württemberg hatte schon frühzeitig ein Klimaschutzgesetz verabschiedet, das nun aktualisiert werde. Dabei seien aus Sicht des ökologischen Verkehrsclub VCD die Vorgaben des globalen Pariser Klimaschutzabkommens sowie des Klimaschutzgesetzes des Bundes zwingend zu berücksichtigen.

Wichtige sei dabei eine CO2-Reduzierung für den Verkehrssektor von 40% bis zum Jahr 2030. Grundsätzlich sollten die Ausgaben der Ministerien sich daran messen lassen, ob sie zur Erreichung des CO2-Minderungszieles beitragen. Zudem könne die Öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion weiter ausbauen. Gerade der Flugverkehr durch Mitarbeiter der Ministerien sei in den letzten Jahren stark angestiegen. „Auch wenn hier teilweise eine CO2-Kompensation entrichtet wird, wäre es besser, Flüge möglichst auf umwelt- und klimafreundlichere Verkehrsmittel zu verlagern. Längere Fahrzeiten in der Bahn können aber durchaus produktiv als Arbeitszeit genutzt werden, so dass der Einwand der Zeitersparnis durch den Flugverkehr häufig entfällt.“ so Matthias Lieb.

Zudem solle das Land seinen Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget einräumen, statt Dienstwagen zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Budget könnten dann die Verkehrsmittel des Umweltverbundes wie Busse und Bahnen, Radverleih, CarSharing sowie Taxis genutzt werden. Dieses Modell würde bereits beim Land Bremen und immer häufiger auch in der Wirtschaft angewendet.

Für die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Rahmen der Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg spricht sich der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) aus. Nur durch eine weitgehende Elektrifizierung könne die Mobilität wirtschaftlich und klimaverträglich für alle sichergestellt werden. Dazu bedürfe es aber regenerativ erzeugten Stroms.

 

++Zusatzmeldung++

Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im neuen Klimaschutzgesetz - Mobilität und Klimaschutz sicherstellen

Dies bedeute aus VCD-Sicht, dass alle nachhaltig nutzbaren Flächen zur regenerativen Stromerzeugung auch in Baden-Württemberg genutzt werden müssten, um Wohlstand und Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Denn nicht nur der Verkehrsbereich, sondern auch die Wärmeversorgung würden zunehmend elektrifiziert werden.

Dadurch werde der Stromsektor zunehmend an Bedeutung gewinnen und müsse gleichzeitig vollständig von fossilen auf erneuerbare Energien umgestellt werde. Dies sei eine große Herausforderung in diesem Bereich, betont der VCD.

"Wir müssen im sonnenreichen Baden-Württemberg die Nutzung der Solarenergie vorantreiben. Nur so können wir im Land ausreichend Strom für den Verkehrssektor klimafreundlich bereitstellen," erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb. Denn der Neubau von Windkraftanlagen sei in den letzten Jahren hierzulande nahezu zum Erliegen gekommen, und das Potenzial für weitere Anlagen habe auch bei optimalen Rahmenbedingungen Grenzen. Dagegen könnten Photovoltaikanlagen auf dafür geeigneten Neubauten besonders leicht verwirklicht werden, so der VCD.

Für Privatpersonen sei der Bau einer Photovoltaik-Anlage in vielen Fällen besonders attraktiv,
oft in Verbindung mit Speicheranlagen oder wenn ein Elektro-PKW angeschafft werde, so Lieb. Auch bei Gewerbegebäuden böten Photovoltaikanlagen viele Synergieeffekte.
Dies gelte insbesondere im Verkehrssektor (zum Beispiel Betriebshöfe im öffentlichen Verkehr) oder im Zusammenhang mit der Umstellung von Fahrzeugparks auf Elektromobilität.

Bei der Formulierung der Photovoltaik-Pflicht im Klimaschutzgesetz ist nach Ansicht des VCD auf eine möglichst hohe Ausnutzung der verfügbaren Dachflächen zu achten. Zudem sei eine wirtschaftliche Ausgestaltung, z.B. durch eine Kombination mit solarthermischen Anlagen zur Gebäudeenergieversorgung sinnvoll.

Matthias Lieb sagt: "Wenn wir wollen, dass auch die nächste und übernächste Generation in Baden-Württemberg Wohlstand und Mobilität genießen kann, müssen wir jeden Sonnenstrahl nutzen, der ansonsten ungenutzt auf unsere Dächer fallen würde."

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