Baden-Württemberg

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Landesverband BW

VCD: Regionalverkehrsplan Region Stuttgart verstößt gegen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Pressemitteilung Nr. 15/17 - Stuttgart, 28. April 2017: Klimaschutzgesetz nicht beachtet

Der Entwurf des Regionalverkehrsplans (RVP) für die Region Stuttgart verstößt gegen das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW). Darauf hebt der VCD Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme zum RVP ab.

„Der Verkehrssektor, insbesondere der Straßenverkehr, verfehlt seit Jahren die Klimaschutzziele“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb. „Der Regionalverkehrsplan verschärft dieses Problem noch. Durch die straßenlastige Ausrichtung – alleine 180 neue Straßenbaumaßnahmen sind vorgesehen – erreicht der Plan nicht einmal im Jahr 2025 die schon für 2020 vorgesehenen CO2-Minderungsziele des Gesetzes.“ So seien dort Maßnahmen wie der Nord-Ost-Ring oder die Filderauffahrt enthalten, mit denen die CO2-Emissionen im Straßenverkehr sogar noch weiter ansteigen würden, kritisiert der VCD.

Statt einer CO2-Reduktion um 25 Prozent bis 2020 wie im KSG BW vorgegeben, schaffe der RVP selbst im ambitionierten Szenario G deshalb nur 16 Prozent bis 2025, stellt Lieb fest.

Matthias Lieb: Ganz offensichtlich wurde bei der Aufstellung des RVPs das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ignoriert, da es nicht einmal im Kapitel ‚rechtliche Grundlagen‘ des RVPs aufgeführt sei. Dabei hätten laut Gesetz „die Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen“, zitiert der VCD aus § 11 (3) KSG BW.

„Der grün-schwarze Koalitionsvertrag weist der Region Stuttgart eine Modellfunktion für nachhaltige Mobilität zu. Umso mehr enttäuscht dieser Entwurf, versucht er doch mit den Methoden der 1960er Jahre, die Mobilität der Zukunft zu betonieren statt zu gestalten“, moniert VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb.

Nicht verwunderlich sei deshalb, dass nach den Szenarien des RVPs der Rad- und Fußgängerverkehr weiter zurückgedrängt werde, statt entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes deutlich gesteigert zu werden, erklärt Christoph Link, Kreisvorsitzender vom VCD Stuttgart und kritisiert: „Gerade für den Radverkehr fehlen konkrete Maßnahmen im RVP, um eine Verdoppelung des Radverkehrs entsprechend der Radstrategie des Landes zu erreichen.“

Nach Kenntnis des VCDs erarbeite das Land Baden-Württemberg derzeit eine Verkehrsprognose mit Klimaschutzfaktor. Die bisher bekannt gewordenen Zwischenergebnisse zeigten, dass mit einer Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs und des öffentlichen Verkehrs (ÖV) eine Reduktion des Straßenverkehrs um zehn Prozent gegenüber 2010 möglich sei. Bei einer Verdoppelung der ÖV-Nachfrage seien damit auch die Klimaschutzziele erreichbar, so Matthias Lieb: „Allerdings erfordere dies eine völlig andere Investitionsstrategie, weg vom Straßenbau und hin zum konsequenten Ausbau des Bus- und Bahnnetzes samt Engpassbeseitigung im Schienenverkehr.“

Das Umweltbundesamt habe aus Sicht des VCD mit der Studie ‚Stadt für Morgen‘ einen Entwurf für eine zukunftsfähige Mobilität für lebenswerte Städte vorgestellt. Der VCD sieht deshalb die Notwendigkeit, den Entwurf des Regionalverkehrsplans vollständig zu überarbeiten und dabei die Klimaschutzvorgaben zu beachten.

Hintergrund:

Szenario G des Entwurfs des Regionalverkehrsplans Region Stuttgart: unter Berücksichtigung von organisatorischen, preis- und ordnungspolitischen Maßnahmen zur Reduktion des Straßenverkehrs.

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