Baden-Württemberg

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Landesverband BW

Diesel-Gipfel 28.11.2017 - VCD: Vereinfachter Abruf von Mitteln aus Mobilitätsfonds begrüßenswert – Blaue Plakette fehlt weiter

Pressemitteilung Nr. 36/17 - Stuttgart, 28.11.2017: Pauschale Fahrverbote ab Frühjahr 2018 immer wahrscheinlicher – Kommunen müssen Maßnahmen für eine ökologische Verkehrswende endlich konsequent umsetzen

Der ökologische Verkehrsclub (VCD) Baden-Württemberg begrüßt die auf dem heutigen Diesel-Gipfel von Seiten der Bundesregierung zugesicherte finanzielle Unterstützung für die Kommunen wie auch den vereinfachten Abruf dieser Mittel aus dem Mobilitätsfonds.

„Diese Planungssicherheit sei auch für baden-württembergische Städte wie Stuttgart oder Reutlingen sehr wichtig, denn hier drohten von Seiten der Gerichte spätestens im Frühjahr 2018 Fahrverbote“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb: „Um pauschale Fahrverbote zu vermeiden, müssen die Kommunen glaubwürdig nachweisen, dass sie effektive Maßnahmen zur Schadstoffreduktion umsetzen – insbesondere zur Verkehrsverlagerung auf Rad, Bus und Bahn, zumal die Einführung der blauen Plakette weiter abgelehnt werde.“

Die Kommunen seien an dieser Situation zu einem nicht unerheblichen Teil mitverantwortlich, viel zu lange hätten sie den Einstieg in die längst überfällige Verkehrswende hinausgezögert, kritisiert der VCD. Mit den Mitteln aus dem Mobilitätsfonds könnten Städte und Gemeinden nun Angebot und Qualität im ÖPNV zügig vorantreiben, die Radinfrastruktur weiter ausbauen und die städtischen Flotten auf emissionsarme Fahrzeuge umstellen. Allerdings empfiehlt der VCD, auf jeden Fall die eigenen Busflotten mit der sofort verfügbaren Stickoxidminderungstechnik nachzurüsten – Wartezeiten für Elektrobusse sind lang. Die Umrüstung könne durch zusätzliche Mittel aus dem Mobilitätsfonds beschleunigt werden.

Neben den Verantwortlichkeiten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene dürfe die Automobilindustrie als Hauptverantwortliche nicht aus der Verantwortung entlassen werden, fordert der VCD Baden-Württemberg mit Nachdruck. Diese dürfe sich nicht durch die Hintertür im Sinne einer Softwarenachrüstung davon stehlen können, sondern müsse sich finanziell sowohl am Mobilitätsfonds, der verstetigt werden soll, als auch an geeigneten Hardwarelösungen beteiligen.

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