Baden-Württemberg

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VG-Urteil zu Dieselabgasen - VCD erwartet vergleichbares für Stuttgart

Presseinformation Nr. 1/2016, Stuttgart | DUH-Klage wegen Diesel-Abgasen | VCD erwartet vergleichbares Szenario für Stuttgart

Verwaltungsgericht Wiesbaden droht mit Zwangsgeld und empfiehlt Fahr­verbote und Citymaut zur Einhaltung der Grenzwerte für Luft­schad­stoffe

Der VCD sieht in den aktuell vom Verwaltungsgericht Wiesbaden getroffenen Zwangs­geldandrohungen gegen das Land Hessen – auf Antrag der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH) – wegen der Luftqualität in Wiesbaden und Darmstadt ein durchaus realistisches Szenario, das alsbald in ähnlicher Form auf das Land Baden-Württemberg wegen schlechter Luft in Stuttgart zukommen könnte. Denn auch für die Landeshauptstadt werde gemäß dem Zeitplan des im letzten Jahr vorgestellten Luftreinhaltekonzeptes eine zuverlässige Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte frühestens im Jahr 2020 erwartet.

Dieser Verzögerungstaktik hat das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nun eine klare Absage erteilt, und mit ihrer kurzen Fristsetzung zur Umsetzung von neun bzw. zwölf Monaten klargestellt, dass die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung nicht der Beliebigkeit der ver­ant­wortlichen Entscheider obliegt“, erklärt der VCD-Landes­vorsitzende Matthias Lieb.

Das hessische Urteil dürfte auch die hiesige Landesregierung ins Schwitzen bringen“, betont Lieb. „So ist in den Innenstädten der Autoverkehr weiterhin Hauptverursacher von Feinstaub und Stickstoffdioxid. Stuttgart müsste laut den Ergebnissen im Luft­reinhaltekonzept für die Stadt rund 20 Prozent des Kfz-Verkehrs auf umwelt­freundliche Verkehrsmittel verlagern –da mutet die seit 11. Januar bestehende Möglichkeit eines Feinstaubalarms, der an die Freiwilligkeit der AutofahrerInnen appelliert, eher wie ein schlechter Scherz, denn wie eine ernst zu nehmende Maßnahme an“, kritisiert Lieb.

Um die Alternativen zum Pkw in Stuttgart zu stärken, reiche es nicht aus, ein zu­sätz­liches Platzangebot bei den S-Bahnen lediglich außer­halb der Hauptverkehrszeit zu schaffen, ebenso bestünde Bedarf, im städtischen Busverkehr die Takte der Innen­stadt­linien weiter zu ver­dichten, so der VCD. Der geplante bzw. zum Teil bereits um­gesetzte Mix an Maßnahmen wie E-Taxis statt Dieselfahrzeugen, Hybrid- und E-Busse, Be­grünungs­maßnahmen, oder die Partikel­filter­pflicht für Baumaschinen seien zwar sinn­volle und wichtige Maßnahmen, dennoch dürfte ein kurzfristig merkbarer Effekt kaum zu erwarten sein, moniert der VCD.

Die Urteile aus Wiesbaden lassen daher erwarten, dass auch in der Landes­hauptstadt die vorzugsweise in die Ferne terminierten verpflichtenden Maßnahmen wie beispiels­weise Fahrverbote oder auch die bisher ausgeschlossene Citymaut alsbald wieder auf der Agenda der verantwortlichen von Land, Stadt und Regierungspräsidium stehen werden. Denn die BürgerInnen – auch in Stuttgart – haben ein Recht auf saubere Luft und zwar so schnell wie möglich, unterstreicht der VCD.

Quellen

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