Baden-Württemberg

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VGH-Urteil zu Lärmaktionsplänen - VCD: Geschwindigkeitsbegrenzungen in Lärmaktionsplänen zulässig

Pressemitteilung Nr. 22/18 - Stuttgart, 14.09.2018:

Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen können in Zukunft leichter in Lärmschutzplänen verankert und umgesetzt werden – darauf weist der ökologische Verkehrsclub Baden-Württemberg mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hin.

„Lärmaktionspläne wurden in der Vergangenheit von den Kommunen und Gemeinderäten gerne als zahnlose Tiger angesehen und häufig nicht ernsthaft bearbeitet – mit diesem Urteil kann nun leichter ein wirksamer Lärmschutz für die von Straßenverkehrslärm betroffenen Bürger umgesetzt werden“, erklärt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb.

Von Straßenverkehrslärm betroffene Bürger sollten sich deshalb bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen mit Vorschlägen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen einbringen, empfiehlt der VCD.

Die wesentlichen Aussagen des Urteils:
Die Mannheimer Richter haben entschieden, dass die Gemeinde vom Land die Umsetzung der festgelegten Lärmminderungsmaßnahme einfordern könne, so dass auf einer stark belasteten Landesstraße nachts eine Tempobegrenzung auf 30 km/h umzusetzen sei. Die zur Umsetzung berufene Straßenverkehrsbehörde sei an die Festlegungen in Lärmaktionsplänen gebunden. Sie könnte insbesondere nicht das Planungsermessen der Gemeinde durch ihr eigenes ersetzen, sofern eine hinreichende Abwägung der durch die festgelegte Maßnahme betroffenen Verkehrsteilnehmer erfolge. Die Lärmminderungsmaßnahme müsse unter Berücksichtigung dessen insbesondere auch verhältnismäßig sein. Weitergehenden Bindungen unterlägen die Gemeinden aber nicht. Sie müssten auch kein Einvernehmen mit den Straßenverkehrsbehörden herstellen.

Link zum VGH-Urteil:
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