12:15 | Besichtigung der Mobilitätsstation am Bahnhof, Lahr |
13:00 | Offizieller Beginn der Mitgliederversammlung |
13:15 | Bericht des Vorstands, des Schatzmeisters und der Kassenprüfer |
14:00 | Aussprache und Entlastung des Vorstands |
15:00 | Wahl des Vorstands, des Schatzmeisters und der Kassenprüfer |
16:15 | Anträge |
17:00 | Verkehrspolitischer Impuls mit anschließendem Ausklang |
Wir sind immer auf der Suche nach engagierten Menschen, die Lust auf Verkehrswende haben. Dieses Jahr stehen Vorstandswahlen an und es werden Vorstandsposten frei. Wir freuen uns immer über frischen Wind, deshalb würden wir uns über Deine Kandidatur sehr freuen. Als Vorstand des VCD Regionalverbands Südbaden kannst du die Verkehrswende hier ganz konkret in Südbaden mitgestalten. Außerdem entwickelt sich unser Verband stetig weiter: Als Vorstand kannst du diese Entwicklung mitlenken und mitentscheiden.
Du bist als Vorstandsmitglied geeignet, wenn...
Wir freuen uns auf deine Kandidatur im geschäftsführenden Vorstand, als Schatzmeister*in oder als Beisitzer*in. Wir unterstützen ausdrücklich die Kandidatur von Frauen und jungen Menschen.
Im Vorstand sind wir alle ehrenamtlich tätig. Damit Engagement Spaß macht und gut strukturiert ist, ist uns eine wertschätzende Kommunikation und eine gute Einarbeitung sehr wichtig. Es ist noch kein Profi vom Himmel gefallen - wir lernen täglich etwas Neues dazu. Wenn du Interesse oder Fragen hast, dann melde dich gerne bei paul.daum@vcd-suedbaden.de.
Antrag auf Änderung der Satzung:
Vorher | Nachher |
§8 (1): Der Vorstand besteht aus: 1. Der/dem Vorsitzenden, zwei bis vier Stellvertreter*innen und der/dem Schatzmeister*in. Sie bilden den Vorstand nach §26 BGB. Diese Vorstandsmitglieder sollen möglichst aus allen Teilen des Verbandsgebietes stammen; 2. Maximal fünf weiteren Mitgliedern | §8 (1) Der Vorstand besteht aus: 1. Drei bis fünf gleichberechtigten Mitgliedern und der/dem Schatzmeister*in. Sie bilden den Vorstand nach §26 BGB. Diese Vorstandsmitglieder sollen möglichst aus allen Teilen des Verbandsgebietes stammen; 2. Maximal fünf weiteren Mitgliedern |
§7 (5): Anträge können von allen Mitgliedern gestellt werden. Sie müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. | §7 (5): Anträge können von allen Mitgliedern gestellt werden. Sie müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim einem Vorstandsmitglied nach §8 (1) schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. |
Begründung:
Durch das Ersetzen der Position des Vorsitzenden durch gleichberechtige Vorstände ist es einfacher die Arbeit und Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen. Die personifizierte Position des Vorsitzenden halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Durch die gleichberechtigten Vorstände ist auch eine bessere Repräsentanz der unterschiedlichen Regionen des Regionalverbands möglich.
Diese Satzungsänderung wird erst mit der Einreichung der veränderten Satzung beim Amtsgericht gültig. Das beudetet, dass der gleichberechtigte Vorstand regulär erst in der nächsten Vorstandswahl im Jahr 2026 gewählt wird.
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Wir danken GLEISNOST, dem Bahnreisespezialisten für die freundliche Unterstützung unserer Arbeit!