Baden-Württemberg

Fellbach

Reform der StVO

Neue Straßenverkehrsordnung bestätigt

Lang genug hat’s gedauert: Anfang Juli hat der Bundesrat endlich die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestätigt. Nun haben Kommunen etwas mehr Möglichkeiten bei der Mobilitätsplanung.

Nach einer monatelangen Hängepartie wurde Anfang Juli die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch den Bundesrat bestätigt.

Die Reform war dringend nötig, damit Kommunen alternative, klimaschonende und gerechtere Mobilitätskonzepte realisieren können. Deren Umsetzung scheiterte sehr häufig an der Gesetzeslage, denn die StVO legt fest, dass dem motorisierten Verkehr der Weg freizuräumen ist. Nun werden endlich auch die Belange anderer Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt! Das bedeutet unter anderem:

  • die Schaffung neuer Zebrastreifen wird ein wenig erleichtert
  • lokale Verkehrsbehörden bekommen mehr Spielraum, um den Autoverkehr zugunsten von Busspuren, Geh- und Radwegen einzuschränken
  • Tempo-30-Zonen können leichter eingeführt oder unter bestimmten Bedingungen erweitert werden

Leider wird der motorisierte Verkehr auch mit der Reform kaum eingeschränkt. Von einer „StVO für alle“ sind wir noch weit weg. Doch es ist immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt nicht stehen bleiben, sondern weitergehen!

Was der VCD zur Reform der StVO sagt und wie es aus Sicht des VCD weitergehen muss, könnt Ihr hier nachlesen:
https://www.vcd.org/service/presse/pressemitteilungen/novelle-der-strassenverkehrsordnung-mehr-spielraum-fuer-klima-umwelt-und-verkehrssicherheit-aber-nicht-genug

Auch die Kolleginnen und Kollegen von Fuss e.V. bewerten die Reform verhalten positiv und haben weitergehende Forderungen:
https://www.fuss-ev.de/?view=article&id=928:neue-chancen-fuers-gehen&catid=83

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