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Rhein-Neckar
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Idee Mobilitätspass muss ausgebaut werden

Der VCD Rhein-Neckar unterstützt den Heidelberger Klimabürgermeister Schmidt-Lamontain bei der Forderung nach einer breiteren Grundlage für Beitragserhebung beim Mobilitätspass.

Schmidt-Lamontain hat z.B. eine Arbeitgeberabgabe nach französischem Vorbild vorgeschlagen. „Genau hiermit würden die Hauptverursacher für den enormen Pendlerverkehr nach Heidelberg sachgerecht zur Kasse gebeten“ so der VCD-Sprecher Felix Berschin.

Verkehrsminister Windfried Hermann hatte kürzlich ein Gutachten zum Mobilitätspasse vorgestellt: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/mobilitaetspass-erleichtert-zugang-zum-oepnv/. Demnach könnten in Heidelberg Einwohner für 30 Euro und KFZ-Halter für 40 Euro zum Nulltarif in Heidelberg fahren. Tatsächlich würde aber der Nahverkehr nur um 30-40% wachsen, wovon der größte Teil allerdings bisheriger Rad- und Fußverkehr wäre, stellen die Landesgutachter fest. „Damit zeigt sich, dass der Nulltarif nicht die Lösung sein kann, sondern vielmehr ein- und auspendelnde Autofahrer einerseits herangezogen werden sollten, aber andererseits gerade für diese Zielgruppe das Nahverkehrsangebot auszubauen ist“, so Felix Berschin. Warum diese verkehrspolitisch wichtigste Zielgruppe in dem Gutachten des Landes zum Mobilitätspass außen vorgelassen wurde und der Rhein-Neckar-Kreis nicht einbezogen wurde, ist dem VCD ein Rätsel.

Abschließend fordert der VCD die Landesregierung auf,  mit einer schnellen Verabschiedung der StVO-Novelle im Bundesrat nun dafür zu sorgen, dass die irrwitzig niedrigen Gebühren fürs Anwohnerparken (30,70 € im Jahr) freigegeben werden. Wenn ein Quadratmeter Grundstück in den zentralen Stadtteilen wie Altstadt, Weststadt oder Neuenheim 1.500 € und mehr pro Quadratmeter kostet, müsste das Anwohnerparken hier 1.200 € im Jahr kosten. Der VCD ist sich sicher, dass allein hierdurch der Autobestand sich schlagartig halbieren würde und die Menschen auf Rad und Carsharing umsteigen. Damit würde auch endlich die zugeparkten Gehwege beseitigt. Weiterhin regt der VCD an, die Freigabe der Grundsteuer durch den Bund gegenüber den Ländern auch für eine Verkehrsabgabe zu nutzen. Damit könnten die Kommunen dann die Lagegunst durch z.B. gute Verkehrsanbindung auf die Grundsteuer umlegen, und damit die Verkehrswende finanzieren. Eine neue Abgabe braucht es hierfür nicht

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