Baden-Württemberg

Stuttgart, Pressemitteilung, Verkehrspolitik
Stuttgart

Der VCD Stuttgart fordert ein Einfrieren der Planungen für den Autobahn- und Bundesstraßenbau

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz fordert der VCD Kreisverband Stuttgart e.V. die geplanten Infrastrukturausbauten aus dem Bundesverkehrs- wegeplan 2030 in und um Stuttgart herum zu stoppen. Alle Baumaßnahmen sind unter dem Aspekt des Klimaschutzes neu zu bewerten. Im Stuttgarter Raum sind 6 Straßenbaumaßnahmen des Bundes vorgesehen.

Kurzfassung (voller Text siehe Dokument)

Das heißt, im Zulauf auf Stuttgart wird die Straßenkapazität massiv erhöht, Kosten in Höhe von fast einer Milliarde Euro sollen bis zum Jahre 2030 dafür investiert werden. Darüber hinaus ist der Rosensteintunnel / Leuzetunnel im Bau mit Kosten von rund 440 Mio. €, u.a. mit der Folge, dass damit auch die Stadtdurchfahrt im Zuge der B 10 beschleunigt wird und somit auch der innerstädtische Kfz-Verkehr zunehmen wird.

Angesichts der Relevanz der weltweiten Klimaveränderungen muss sich unser Handeln in allen Bereichen daran messen, welchen Beitrag wir zur Vermeidung von Treibhausgasen leisten. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat im Mai 2020 dargelegt, dass wir bei linearer Reduktion noch 17 Jahre Zeit haben und im Jahre 2038 vollständig klimaneutral sein müssen, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. In den Planungen des Bundesverkehrswegeplans werden die Treibhausgasemissionen, welche beim Bau und durch zusätzlichen induzierten Verkehr entstehen, nicht ernsthaft thematisiert und abgewogen.

In einem Antwortschreiben an den VCD KV Stuttgart nennt das Verkehrsministerium den Minderungseffekt des BVWP 2030 bei allen drei Verkehrsträgern 0,4 Millionen Tonnen CO 2 pro Jahr. Selbst wenn unterstellt wird, dass dieses Minderungsziel erreicht wird, wären das bei den verkehrsbedingten CO 2 -Emissionen weniger als 0,3 % (!) Minderung pro Jahr, die wohl auf die Verkehrsverlagerung auf die Schiene zurückzuführen sind. Straßenausbau ist kein Beitrag zum Klimaschutz. Dass sich das Verkehrsministerium so aus der Verantwortung zum Klimaschutz herausstiehlt, ist ein Skandal.

Der Ausbau der Bundesautobahnen und der Bundesstraße im Stuttgarter Raum widerspricht nach mehreren Gutachten klar den Erfordernissen des Klimaschutzes; er steht zudem in Konkurrenz zur Stärkung des ÖPNV und des Schienenverkehrs.

Deshalb fordert der VCD einen Baustopp und eine Neubewertung der genannten Straßenausbaumaßnahmen. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts insgesamt auf den Prüfstand.

Straßenbaumaßnahmen des Bundes:

  • 4-streifiger Ausbau der B 10 zwischen Schwieberdingen und Enzweihingen mit Verlegung der B 10 bei Enzweihingen und 6-streifiger Ausbau zwischen A 81 und Neuwirtshaus. Kosten ca. 130 Mio. €.
  • 6-streifiger Ausbau der B 27 zwischen Aich und Echterdinger Ei. Kosten 60 Mio. €.
  • 6-streifiger Ausbau der B 10 zwischen Stuttgart und Plochingen. Kosten 110 Mio. €.
  • 6-streifiger Ausbau der A 81 zwischen Böblingen Hulb und Autobahnkreuz Stuttgart. Kosten über 240 Mio. €.
  • 8-streifiger Ausbau der A 8 zwischen Autobahnkreuz Stuttgart und Wendlingen. Kosten ca. 190 Mio. €
  • 8-streifiger Ausbau der A 81 zwischen Pleidelsheim und Zuffenhausen. Kosten rund 150 Mio. €.

PM-VCD-S-2021-05-02_Neubewertung_BVWP.pdf (pdf, 299 KB)

zurück