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Der ökologische Verkehrsclub VCD Südbaden begrüßt das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, das die Plangenehmigung für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke als rechtswidrig erklärt hat. Dieser Beschluss folgt auf den erfolgreichen Eilantrag des VCD, der im August 2023 einen vorläufigen Baustopp bewirkte.
Dieser Beitrag ist Teil unserer Klage gegen die zweite Gauchachtalbrücke. Hier können Sie unsere Argumente und die Zusammenfassung des Klagehergangs lesen.
Freiburg, 08. Mai 2024 – Der ökologische Verkehrsclub VCD Südbaden begrüßt das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, das die Plangenehmigung für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke als rechtswidrig erklärt hat. Dieser Beschluss folgt auf den erfolgreichen Eilantrag des VCD, der im August 2023 einen vorläufigen Baustopp bewirkte.
Im Lichte der mündlichen Verhandlung am 25. April hat der VGH festgestellt, dass die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg zahlreiche rechtliche Mängel aufweisen. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer vollständigen Überprüfung der Umweltauswirkungen und bestätigt die Bedenken des VCD hinsichtlich der Einhaltung des Klimaschutzgesetzes.
"Viel zu lange galt die Leichtigkeit des Autoverkehrs als das höchste Gebot in der Verkehrsplanung. Das heutige Urteil markiert einen Wendepunkt: Es unterstreicht, dass Klimaschutz als gleichberechtigtes Ziel in der Verkehrsplanung zu verankern ist", sagt Paul Daum, Vorsitzender des VCD Südbaden.
Der VCD Südbaden fordert das Regierungspräsidium Freiburg und die zuständigen Straßenbauverwaltungen auf, aus diesem Urteil die notwendigen Schlüsse zu ziehen und zukünftige Planungen an den aktuellen ökologischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen auszurichten.
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Der VCD Regionalverband Südbaden e.V. setzt sich für eine ökologisch nachhaltige, sichere und sozial gerechte Mobilität in Südbaden ein. Mit einer klaren Agenda für den Klimaschutz beteiligt sich der Verband in politischen Verfahren, überzeugt Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und ist auch bereit, mit Mitteln der aktiven Bürgerbeteiligung und notfalls auch gerichtlich für den Schutz von Mensch, Umwelt und Klima einzutreten.
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