Baden-Württemberg

Südbaden
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Stellungnahme zur Vorplanung der B 31-West Breisach – Gottenheim

Im Rahmen einer informellen Anhörung zur Vorplanung der B 31-West Breisach – Gottenheim hat der VCD RV Südbaden eine Stellungnahme eingereicht.

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,

Sehr geehrte Damen und Herren der Abteilung 4 des Regierungspräsidiums,

 

im Blick auf das Pariser Klima-Abkommen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Lebensgrundlagen und Freiheitsrechten der zukünftigen Generationen wird von der neuen Bundesregierung auch der die eigenen Umweltziele (Vermeidung von Flächenverbrauch, Zerschneidung, Naturzerstörung, Mehrverkehr, Emissionen) weitgehend verfehlende Bundesverkehrswegeplan auf Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit zu überprüfen sein – insbesondere die Planung einer neuen, bahnparallelen, dem Ziel der Bündelung zuwiderlaufenden, die Natur, Umwelt und Landwirtschaft erheblich beeinträchtigenden B31/W von Freiburg nach Breisach.

Eine in diesem Fall tatsächlich vorhandene, optimierte Nullvariante könnte durchaus in einer neuen umwelt-orientierten, den induzierten Verkehr einbeziehenden Gesamtbetrachtung und in einer aktualisierten Nutzen/Kosten-Berechnung die Vorzugsvariante werden. Die Zeit arbeitet für diese Lösung: Verkehrspolitik wird sich – gemäß Koalitionsvertrag der neuen Regierung – auf Verkehrsberuhigung, Verlagerung auf Bahn/Bus/Rad- und Fußverkehr und Sanierung der bestehenden Straßeninfrastruktur konzentrieren, nicht mehr auf fragwürdigen Straßenneubau. Dagegen wird die im Aachener Vertrag bereits festgeschriebene Verlängerung der S-Bahn von Freiburg über Breisach nach Colmar neue Möglichkeiten eröffnen für die durchaus beachtliche grenzüberschreitende Mobilität.

 

Schon jetzt möchte der VCD daher anregen, zu überlegen, wie man aus der Planung aussteigen könnte in einem geordneten, sachlichen, für alle Beteiligten gesichtswahrenden Verfahren, mit einer verbesserten Nullvariante: einfach nur status quo ist keine Option!

 

In ein solches Verfahren möchte der VCD folgende Aspekte und Überlegungen einbringen:

  • Als Regierungspräsidentin haben Sie das Planungsverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in transparenter, fairer Weise gestaltet. Die Planungsarbeit der RP-Fachabteilungen, der beauftragten Ingenieure, Biologen, Experten ist hoch anerkennenswert und zu würdigen. Sie haben gute Arbeit geleistet, um die geeigneten Varianten zu erkunden, zu vergleichen und zu bewerten – jedoch bedauerlicherweise auf Grundlage einer aus den 60-er Jahren stammenden Verkehrspolitik mit absolutem Vorrang für den motorisierten Individualverkehr und Orientierung an autogerechten Verhältnissen und flüssigem Verkehr.

  • Die gründliche Erfassung der Schutzgüter in dem von der Planung betroffenem und möglichst vom Straßenbau zu verschonendem Gebiet sollte dazu dienen, diese Schutzgüter (u.a. das Niedermoor) in einem Naturschutz-Großprojekt mehr zur Geltung zu bringen in einer bisher verkehrsarmen, artenreichen, erholungsfreundlichen Landschaft. Einer naturnahen Landwirtschaft wird in dieser Perspektive eine besondere Verantwortung zukommen.

  • In dieser Perspektive muss die verkehrliche Entwicklung durch ein Leitsystem neu ausgerichtet werden, so dass kein Autofahrer von Freiburg oder der A5 aus auf die Idee kommt, die „Abkürzung“ über Gottenheim, Wasenweiler, Ihringen zu nehmen. Die Ortsdurchfahrten dort sind auf den Ziel- und Quellverkehr auszurichten, möglicherweise durch sogenannte Pförtnerampeln.
    Der geplante 6-spurige Ausbau der A5 wird die abschnittsweise Führung der B31 auf der Autobahn noch besser als heute problemlos ermöglichen.

  • Ein Radschnellweg Freiburg-Breisach ist einzurichten.

  • Im Rahmen der im deutsch-französischen Kooperationssvertrag von Aachen (2020) festgehaltenen Bahnverbindung Freiburg - Breisach - Colmar sollte die Schienenkapazität so erweitert werden, dass zwischen Breisach und Freiburg ein 15-Minuten Takt möglich wird.

  • In der oben genannten Perspektive ist das vorhandene Teilstück der B31/West als Bundesstraße zu entwidmen und konsequent auf die Funktion als Autobahnzubringer zurückzuführen.

  • Die bereits fertiggestellte, frei stehende Brücke muss nicht rückgebaut werden, sondern bietet sich bei geeigneter Ausgestaltung als Biotop für Avifauna, Wildbienen, Fledermäuse, Reptilien und Kleinsäuger an mit einer auf die weitere Umgebung ausstrahlenden Artenvielfalt.

 

Im Übrigen unterstützt der VCD vollinhaltlich die ablehnende Stellungnahme des LNV vom 24.11.2021.

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