Baden-Württemberg

Südbaden
Südbaden

Verwaltungsgericht Freiburg weist Klage des VCD gegen den Ausbau der Kreisstraße im Tennenbacher Tal ab

Der VCD engagiert sich seit 2017 für eine maßvolle Sanierung unter Berücksichtigung des Schutzes von Natur, Landschaft, Denkmal und Wasser. Das Urteil zeigt erneut, dass die aktuelle deutsche Gesetzgebung zum Straßenbau den motorisierten Individualverkehr in den Mittelpunkt stellt. Der VCD wird sich trotz der Niederlage weiterhin für eine umwelt- und menschenfreundliche Verkehrspolitik engagieren.

Im März 2023 wurde die Planfeststellung für den ersten Bauabschnitt der K5138 im Tennenbacher Tal vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Der VCD engagiert sich seit 2017 für eine maßvolle Sanierung unter Berücksichtigung des Schutzes von Natur, Landschaft, Denkmal und Wasser. Das Urteil zeigt erneut, dass die aktuelle deutsche Gesetzgebung zum Straßenbau den motorisierten Individualverkehr in den Mittelpunkt stellt. Der VCD wird sich trotz der Niederlage weiterhin für eine umwelt- und menschenfreundliche Verkehrspolitik engagieren. Über die nächsten Schritte im Klageverfahren K5136 entscheidet der Regionalverband Südbaden nach Vorliegen der Urteilsbegründung.

Link zu Bericht BZ https://www.badische-zeitung.de/gericht-entscheidet-strasse-durchs-tennenbacher-tal-darf-verbreitert-werden-doch-der-baustart-ist-au 

Link zu SWR-Bericht: https://www.ardmediathek.de/video/swr-aktuell-baden-wuerttemberg/kreisstrasse-im-tennenbacher-tal-entscheidung-nach-18-jahren-streit/swr-bw/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIwNjg0NDQ 

Stellungnahme zu SWR-Bericht: Der Bericht konzentriert sich leider auf die Variante „Alte Straße“ als bevorzugten Lösungsvorschlag des VCD. Dem widerspricht der Regionalverband. Die Aussagen von Annette Uhlmann vom Vorstand des VCD-Regionalverbandes Freiburg im vollständigen SWR-Interview beschreiben tatsächlich differenzierte Ansätze zu einem maßvollen Ausbau der Kreisstraße im Tennenbacher Tal. Leider gehen diese Aussagen im verkürzten Interview verloren.

zurück