Baden-Württemberg

Ulm

Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Autos

Am 27.2.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig den Weg für Fahrverbote unabhängig von einer bundesweiten einheitlichen Regelung frei gemacht.

Wenn es nicht anders geht können und müssen Fahrverbote ausgesprochen werden, aber die stetige Ignoranz gegenüber geltendem Recht und darin festgelegter Schadstoffgrenzwerte ist den Menschen in den betroffenen Städten nicht mehr länger zuzumuten.

 

Wie eine dauerhafte Senkung der Schadstoffkonzentrationen erreicht werden kann muss jetzt diskutiert werden. Fahrverbote können eine kurzfristige Maßnahme sein, nötig ist hingegen wesentlich mehr. Es gibt diverse Möglichkeiten, manche lassen sich schnell umsetzen, andere brauchen länger. 

 

Wir hier in Ulm sehen es am Beispiel der Straßenbahnlinie 2: So sinnvoll diese ist und so wichtige Impulse sie ab Ende des Jahres für den Verkehr in Ulm setzten wird, ein Vorhaben in dieser Größenordnung braucht zunächst einmal viel Zeit. Auch eine wirtschaftlich gut dastehende Stadt wie Ulm kann die damit verbundenen Kosten unmöglich alleine tragen, ohne Landes- und Bundeszuschüsse geht leider nichts. 

 

Es braucht auf Bundes- und Landesebene Beschlüsse, die für die Kommunen Planungssicherheit schaffen, unter welchen Bedingungen sie welche Unterstützung bekommen. Dies beginnt bei der Planung neuer ÖV-Linien, geht weiter über die Kosten für Bau und Beschaffung bis hin zum laufenden Betrieb. Genauso betrifft es die Fuhrparke der Städte, das diese ihre Fahrzeuge entweder nachrüsten oder erneuern können. Das Land Hessen stellt seit dem 1.1.2018 allen beim Land Beschäftigten eine kostenlose Jahreskarte für den ÖV zur Verfügung. Auch so eine Maßnahme kann ihren Beitrag leisten. Ausbau des Radverkehrs und des Zu-Fuß-Gehens sind weitere Aspekte. 

 

Es gibt nicht die eine große Lösung, um die Schadstoffbelastung aber auch alle anderen aktuellen Verkehrsprobleme auf einen Schlag zu lösen. Dazu sind viele einzelne Schritte nötig. Manche davon sind groß, andere klein, einige kosten viel, andere wenig Geld. Jeder einzelne und alle zusammen werden uns dem Ziel näher bringen,  die Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Städten zu verbessern. Wir vom VCD erhoffen uns von dem Urteil, das endlich das notwendige unternommen wird und das die Gesundheit der Menschen und ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit nich mehr länger ignoriert werden. Mit dem Urteil ist klar geworden, ein einfach weiter so kann es nicht mehr geben. Wir wünschen und hoffen, das jetzt eine sachliche Diskussion einsetzt, wie die hinlänglich bekannten Probleme so gelöst werden können, das wir dem Ziel eines Menschengerechten Verkehrs ein großes Stück näher kommen. 

 

UA

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