Baden-Württemberg

Landesverband BW

VCD Baden-Württemberg kritisiert schlechter geschützte Bahnflächen mit Änderung des AEG

Mit der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) wird das zuvor schützende überragende öffentliche Interesse für Eisenbahngrundstücke praktisch wirkungslos. Entwidmungen sind so wieder hauptsächlich an die Frage der langfristig zu erwartenden Nutzung für die Bahn und dem Ermessen des Eisenbahnbundesamts als Genehmigungsbehörde geknüpft. Dies ist nach Ansicht des ökologischen Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ein unnötiger und herber Rückschlag für Ausbau und Modernisierung der für die Verkehrswende wichtigen Bahn.

„Noch vorhandene Bahnflächen stehen günstig ohne zeitraubende Verfahren zur Verfügung – sehr wertvoll angesichts zahlreicher Engpässe und großem Modernisierungsbedarf“, erläutert Gero Treuner als bahnpolitischer Sprecher im Landesvorstand des VCD. Über die Zeit mehrerer Generationen könne man die Entwicklung der in Deutschland demnächst 190-jährigen Bahn gar nicht einschätzen. Es bestehen große Fahrgastpotentiale über die bereits eingeplanten Steigerungen hinaus, erst recht mit steigender Pünktlichkeit dank laufender Sanierungen.

Einziger Lichtblick ist, dass für die Trasse der Gäubahn von Singen auf dem letzten Stück zum Stuttgarter Kopfbahnhof das überragende öffentliche Interesse bestehen bleibt, solange die neue Streckenführung mit dem Bau des Pfaffensteigtunnel bis in die 30-iger Jahre nicht vollendet ist. Die im Zuge des Projekts Stuttgart 21 geplante Kappung im April 2026 ist damit nicht abgewendet, denn eine solche Maßnahme ist rechtlich ein vorausgehender Schritt. „Wir kämpfen weiter für den direkten Anschluss der Gäubahn an den Hauptbahnhof, denn der umständliche Umstieg in Stuttgart–Vaihingen ist für viele Fahrgäste eine Zumutung“, so VCD-Landesvorsitzender und Fahrgastbeirat Jörg Dengler.

„Die Fokussierung auf Streckenreaktivierungen greift zu kurz, denn auch Kapazitätserweiterungen, Abstell- und Wartegleise, Gebäude für Wartung, Instandhaltung und Technik und selbst verbesserter Mobilfunkempfang in Zügen benötigen Platz“, so Gero Treuner. Auch müssten Fahrgäste und Güterverkehrsunternehmen Freistellungen gerichtlich unabhängig überprüfen lassen können. Der darauf zielende Gesetzesentwurf von Bündnis 90/die Grünen wurde allerdings abgelehnt. Am Beispiel der Anrainerstädte der Gäubahn zeige sich, dass sie nichts gegen die Interimslösung mit zusätzlichem Umstieg in Stuttgart-Vaihingen unternehmen könnten.

Der VCD fordert die schwarz-rote Koalition eindringlich auf, die angesprochenen Mängel in weiteren Gesetzesinitiativen mit Experten zu beraten und zu beseitigen. Die Serie von Schnellschüssen müsse beendet werden.

zurück