Baden-Württemberg

Landesverband BW

VCD, Pro Bahn und LNV zum Gäubahn-Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart

Der ökologische Verkehrsclub (VCD), Pro Bahn und Landesnaturschutzverband (LNV) in Baden-Württemberg bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Sie halten die juristische Wertung durch das Verwaltungsgericht für nichtzutreffend und setzen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf einen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Auch jenseits der rein juristischen Fragestellung appellieren die Verbände an die Politik, die Interessen von 1,4 Millionen Fahrgästen aus dem Süden Baden-Württembergs wieder ins Zentrum zu stellen und nach einer politischen Lösung zu suchen.

„Eine Abkopplung der Gäubahn würde einen schwerwiegenden Attraktivitätsverlust der Bahn und zahlreiche Umstiege zum Auto bedeuten. Die überregionale Fernverbindung nach Zürich muss erhalten bleiben!“ sagt Gero Treuner als bahnpolitischer Sprecher des VCD für Baden-Württemberg.„Solange eine Alternative nicht zur Verfügung steht, muss auf die bautechnisch gar nicht mehr notwendige Unterbrechung der Gäubahn verzichtet werden. Nach rund 20 Jahren seit dem Planfeststellungsbeschluss gilt es, geänderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, statt auf den überholten Plänen zu beharren,“ meint Wolfgang Staiger von Pro Bahn Regionalverband Stuttgart.
Stefan Frey vom LNV erläutert: „Die Bahn kappt die Gäubahn nicht, weil sie es aus Baugründen oder für Stuttgart 21 muss. Sondern nur, weil sie es, nach ihrer Lesart, nach dem Planfeststellungsbeschluss darf. Rechtlich ist sie dazu nicht verpflichtet: Niemand hätte einen Nachteil, doch viele Reisende und die Umwelt einen Vorteil.“

 

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