Esslingen
Blog
Seit einigen Jahren schon gibt die EU-Gesetzgebung vor, das Menschen vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen sind.
Beim Verkehrslärm sind hier die Kommunen in der Umsetzungspflicht.
Die Stadt Esslingen legt deshalb die Daten und geplanten Maßnahmen dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vor.
Als Träger öffentlicher Belange durften wir bis Ende August dazu eine Sellungnahme abgeben. Dieses Recht steht aber auch jedem Einzelnen jeder Einzelnen zu.
Hier geht es zu unserer Stellungnahme.
Kurzfassung:
Am wichtigsten für konsequenten Lärmschutz ist aus unserer Sicht eine grundsätzliche Reduzierung des KFZ-Verkehrs sowie die Gewährleistung/Einführung von Tempo 30 an den kritischen Stellen. Dafür haben wir allgemeine und konkrete Vorschläge eingebracht. Zudem muss für die Lärmbrennpunkte die Datenbasis verbessert werden.