Freiburg

Stellungnahme zur neuen Freiburger Stellplatzsatzung

Freiburgs neue Stellplatzsatzung setzt bereits wichtige Impulse für eine mobilitätsfreundlichere Stadt – von einer feineren Zonierung bis hin zur Gleichbehandlung von Fahrrad- und Kfz-Stellplätzen. Wir zeigen, warum diese Ansätze ein Schritt in die richtige Richtung sind und wo dennoch nachgebessert werden sollte.

Ein Pluspunkt der neuen Satzung ist ihre feine Granularität. Die detaillierte Zonierung ermöglicht es, die individuellen städtebaulichen und geografischen Gegebenheiten in den verschiedenen Stadtteilen präzise zu berücksichtigen. Dadurch können Stellplatzvorgaben passgenauer an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden, anstatt nach einem einheitlichen Schlüssel vorzugehen. 

Positiv hervorzuheben ist auch die verbesserte Berücksichtigung des Fahrradverkehrs: Fahrradstellplätze werden künftig gleichrangig zu Kfz-Stellplätzen behandelt. Dies stärkt die Wahlfreiheit der Verkehrsmittel und trägt zu einer umweltfreundlicheren Mobilität bei. Die vorgesehenen Qualitätsstandards für Fahrradabstellplätze erfüllen dabei zentrale Kriterien aus den VCD-Checklisten für Fahrradparken und Stellplatzsatzungen​​.

Nachfolgend bezieht sich unser Feedback auf folgende Aspekte:

  • Wir sehen verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten in der Bestimmungsmethodik, in welche Zone ein gegebenes Gebiet fällt.
  • Mit der Klimawandelbedingten Erwärmung der Stadt sollte das Thema Klimawandelanpassung ebenso in die Stellplatzsatzung Einzug finden.
  • Konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Sicherung der Fahrradstellplätze.

Methodik zur Bestimmung der Zonen

PKW-Besitzzahlen sollten schwächer in die Gewichtung eingehen

Gerade bei Umzügen in eine neue Umgebung bauen Menschen ihre Gewohnheiten neu auf und sind daher offener dafür, ihre Alltagsmobilität auf den Umweltverbund umzustellen. Die Verfügbarkeit von KFZ-Stellplätzen in unmittelbarer Gebäudenähe führt, trotz einer guten Anbindung an das Bahnnetz oder Fahrradnetz, dazu, dass der bereits vorhandene PKW weiterhin als primäres Fortbewegungsmittel verwendet wird. Die Nichtverfügbarkeit eines solchen KFZ-Stellplatzes hingegen führt, bei gleichzeitiger Verfügbarkeit von Alternativen und Parkraumbewirtschaftung, zu einem nachhaltigen Umstieg auf den Umweltverbund. Ein niedrigerer Stellplatzschlüssel führt somit zu einem geringeren PKW-Besitz. Diesen Effekt muss Freiburg sich zunutze machen und daher die Methodik dahingehend anpassen, dass mehr Gebiete in KFZ-Stellplatzreduzierte Zonen fallen.

Das ÖPNV-Angebot sollte stärker in die Gewichtung eingehen

Bei der Bestimmung der Zonen sollte das bestehende ÖPNV-Angebot stärker in die Gewichtung eingehen, da eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr die Notwendigkeit eines eigenen PKW reduziert.

Ein Beispiel hierfür ist der Stadtteil Landwasser, der trotz seiner hervorragenden Anbindung durch zwei Stadtbahn-Haltestellen („Diakoniekrankenhaus“ und „Freiburg Moosweiher“ sowie die S-Bahn-Station „Freiburg-Landwasser“ in Zone 2 eingestuft wird, während vergleichbare Gebiete in Zone 1 fallen. Angesichts der schnellen und dichten Taktung des ÖPNV erscheint diese Einordnung nicht nachvollziehbar.

Ein ähnlicher Fall liegt bei den Studierendenwohnheimen der Technischen Fakultät vor. bwohl sie direkt an die S-Bahn-Haltestelle „Messe“ und die Stadtbahnhaltestelle „Technische Fakultät“ angebunden sind, wurden sie in Zone 2 eingestuft. Ein Stellplatzschlüssel der Zone 2 könnte hier zu einer unnötigen Überversorgung an KFZ-Stellplätzen führen. Zu beachten ist hier auch die soziodemografische Struktur der Siedlung: Studierende nutzen überdurchschnittlich oft das Fahrrad – die Anzahl der tatsächlich notwendigen Fahrradstellplätze ist hier besonders hoch.

Um eine flächeneffiziente und auf die Bevölkerungsstruktur angemessene Stadtentwicklung zu gewährleisten, sollte die Erreichbarkeit des ÖPNV stärker gewichtet werden und die Einteilung der Zonen entsprechend überarbeitet werden.

Die Anbindung an das Fahrradnetz sollte berücksichtigt werden

Viele der Zonen liegen entlang bestehender Radvorrangrouten, zukünftiger Radschnellwege und Radrouten Ortschaft. Sie sind also hervorragend an Infrastruktur angebunden, welche auf Nicht-KFZ-Verkehr ausgerichtet ist. Trotzdem wird dieser Aspekt in der Methodik zur Zonierung nicht berücksichtigt. Viele solcher Gebiete werden trotz der guten Anbindung als Zonentyp 2, 3 oder gar 4 eingestuft. Die Qualität der Anbindung an Fahrradinfrastruktur hat allerdings einen maßgeblichen Effekt auf den Besitz von PKW und Fahrrädern. Daher sollte die Anbindung an Fahrradinfrastruktur zu einer Erhöhung der notwendigen Fahrradstellplätze und eine Verminderung der notwendigen KFZ-Stellplätze führen.

Beispiele hierfür finden sich bereits jetzt in den Stadtteilen Waldsee und Ebnet (Zonen 2 und 3): Hier existiert bereits die Radvorrangroute FR1 und es ist ein Radschnellweg geplant. Ein weiteres Beispiel findet sich in Zähringen (Zone 2), wo sich der RS6 bereits in den finalen Planungsphasen befindet.

Zusätzlich sollte die Zonierung der anliegenden Gebiete zum Zeitpunkt der Planfeststellung angepasst werden, nicht erst zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Fahrradinfrastruktur, um den Bauherren so früh wie möglich Planungssicherheit über die Anzahl und Art der notwendigen Stellplätze zu geben.

Klimawandelanpassung

Schwammstadt-Prinzipien in der Stellplatzsatzung verankern

Angesichts der Klimawandel-bedingten stärkeren Erwärmung der Stadt sollten in der Stellplatzsatzung auch Vorgaben zur Begrünung der PKW-Stellplätze festgeschrieben werden. Paragraph §6 Anforderungen an die Errichtung und Erhaltung von Stellplätzen sollte daher zusätzlich Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Stellplätzen enthalten. In Anlehnung an die Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig (Link) sollten mindestens folgende Aussagen enthalten sein:

  1. Ebenerdige, nicht unterbaute Stellplätze und ihre Zufahrten sind wasserdurchlässig zu befestigen, soweit städtebauliche bzw. bautechnische Gründe oder Belange des Grundwasserschutzes und der Barrierefreiheit nicht entgegenstehen.
  2. Ebenerdige, nicht unterbaute Stellplatzanlagen sind mit einem breiten, intensiv begrünten Pflanzstreifen einzufassen. Bei Stellplatzanlagen mit mehr als 20 Stellplätzen ist dieser Pflanzstreifen allseitig mit einer Mindestbreite von zwei Metern zu versehen. Der Pflanzstreifen ist mit standortgerechten Gehölzen durchgängig fachgerecht zu begrünen und fachgerecht zu pflegen.
  3. Je angefangene 4 Stellplätze ist ein standortgerechter, hochstämmiger Laubbaum mit einer begrünten Baumscheibe zu planen. Bei einer Stellplatzanlage von mehr als 20 Stellplätzen sind gegen Verdichtung geschützte, möglichst begrünte Baumscheiben vorzusehen, die jeweils mindestens der Größe eines Stellplatzes entsprechen. Die erforderlichen Baumscheiben sind zwischen den Stellplätzen mit Regenwasserabfluss zu den Baumstandorten anzuordnen. Die Bäume sind fachgerecht zu pflanzen und zu unterhalten. Sie müssen bei Verlust durch Neupflanzungen ersetzt werden.
  4. Nicht überbaute Tiefgaragenflächen und Dächer von Parkhäusern, Parkdecks und Parkpaletten sind fachgerecht zu begrünen und/oder für die Anlage von Solaranlagen zu nutzen.

Erreichbarkeit und Sicherung von Fahrradstellplätzen

Schwere Lastenfahrräder müssen ebenerdig erreichbar sein

Laut dem Entwurf der Stellplatzsatzung § 6 Absatz 3 Satz 3 dürfen notwendige Fahrradstellplätze auch ein Geschoss unter oder über der öffentlichen Verkehrsfläche angeordnet werden, wenn sie mit einer Rampe erreichbar sind. Gerade Sonderfahrräder im Sinne von § 3 Absatz 2 kommen allerdings in den verschiedensten Formen und Gewichten vor und sind daher zu sperrig oder zu schwer, um sie eine Rampe hochzuschieben – besonders im alltäglichen Einsatz. Stellplätze für Sonderfahrräder sollten immer ebenerdig von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichbar sein. Daher schlagen wir vor, dass diese Ausnahmeregelung nicht für Sonderfahrradstellplätze gilt.

Die Anzahl der notwendigen Fahrradstellplätze soll nicht reduzierbar sein

In dem Entwurf der Stellplatzsatzung § 8 Absatz 1 Satz 1 wird eine Verringerung der Zahl der erforderlichen Stellplätze ermöglicht. Wir schlagen vor, dass eine Verringerung nur für KFZ-Stellplätze möglich ist, nicht jedoch für Fahrradstellplätze.

VCD Ortsgruppe Freiburg

Über uns

Die VCD Ortsgruppe Freiburg setzt sich für eine ökologisch nachhaltige, sichere und sozial gerechte Mobilität in Freiburg ein. Dazu überzeugen wir den Gemeinderat und die Stadtverwaltung, arbeiten in städtischen Gremien mit und machen öffentliche Kampagnen.

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