Heidenheim
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Wo im Landkreis Heidenheim gibt es gefährliche und zugeparkte Gehwege?

Mitmach-Aktion des VCD

Der Verkehrsclub Deutschland ruft Menschen im Landkreis Heidenheim dazu auf, bis 5. Dezember

gefährliche, enge und zugeparkte Gehwegabschnitte zu melden. Wie man sich an der Aktion

beteiligen kann und welchen Zweck sie verfolgt.

Den Bericht zurt Pressemitteilung finden Sie hier in der HZ: www.hz.de/lokales/heidenheim/wo-im-landkreis-heidenheim-gibt-es-gefaehrliche-und-
zugeparkte-gehwege

,,Auf Gehwegen parkende Autos behindern Fußgänger beim Durchkommen und sind für Familien mit Kinderwagen, insbesondere für Personen mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer ein Problem!", sagt Sebastian Hyneck vom ökologischen Verkehrsclub VCD. ,,Deshalb rufen wir alle dazu auf, zugeparkte, enge und gefährliche Gehwegabschnitte zu melden. Die Mitmach-Aktion läuft bis 5. Dezember. Die gesammelten Meldungen werden nach Abschluss der Aktion in einer Online-Karte veröffentlicht, um besonders riskante Stellen sichtbar zu machen, kommunale Verantwortliche und Politiker zu informieren und aufzurufen die Misstände zu beseitigen. Das Online-Formular zum Melden enger Gehwege gibt es unter:
https://www.vcd.org/formular-gehwegparken

,,Bereits seit längerem weisen wir vom VCD Heidenheim e.V. auf die gefährlichen und rechtswidrigen Zustände hin und haben auch schon mit Zähl-Aktionen auf die Problematik aufmerksam gemacht, zuletzt 2019. Innerhalb weniger Stunden wurden dabei mehrere Hundert Falschparker „erwischt“ und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen," berichtet Hyneck und verweist auf die Dokumentation unter https://bw.vcd.org/der-vcd-in-bw/heidenheim/500-falschparker-gefaehrden-verkehrssicherheit

Gehwege sind für Menschen da – nicht für Autos. Dennoch werden sie zu oft von parkenden Fahrzeugen blockiert, sodass kaum noch Platz für Fußgänger bleibt. Der VCD will das ändern und ruft mit seiner Mitmach-Aktion „Freie Gehwege“ dazu auf, gefährliche, enge und zugeparkte Gehwegabschnitte zu melden.

„Wenn Gehwege zugeparkt sind, wird das zur echten Gefahr – besonders, wenn man auf die Straße ausweichen muss, weil es mit dem Kinderwagen oder Rollator kein durchkommen gibt. Das gilt auch für Kinder mit Fahrrad, die bis acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen. Sie sind besonders gefährdet, weil sie die Geschwindigkeit und Gefahren noch nicht richtig einordnen können, was dann gefährlich wird wenn sie wegen zu geparkten Gehwegen auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Über das Online-Formular kann jeder Orte markieren, an denen Fahrzeuge auf dem Gehweg parken und das Durchkommen erschweren. ,,Wir als VCD-Kreisverband richten uns ausdrücklich an die Menschen im ganzen Landkreis Heidenheim, denn das Problem gibt es nicht nur in den Innenstädten wo zumindest gelegentlich kontrolliert wird. Es besteht überall, selbst in Wohngebieten und auf dem Land", sagt Hyneck. Ziel sei es, Gehwege wieder frei zu bekommen, um sie sicher und barrierefrei nutzbar zu machen.

Die Aktion unterstützt damit zentrale Ziele der Verkehrswende – wie die Vision Zero, ein aktives Parkraummanagement und die Umsetzung der nationalen Fußverkehrsstrategie. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das Parken muss durch ein entsprechendes Verkehrsschild oder Bodenmarkierungen ausdrücklich erlaubt sein. Zudem muss genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. auch mit Kinderwagen oder Rollator auch im Begegnungsverkehr bleiben.
 
2024 hat das Bundesverwaltungsgericht auf Klage mehrerer Bremer Bürger geurteilt: „Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt!“
Die baden-württembergische Landesregierung hat dies in einem entsprechenden Erlass an die Kommunen verdeutlicht:
https://bw.vcd.org/startseite/detail/falschparker-erlass-des-vm-baden-wuerttemberg-augezudruecken-vs-abschleppen-wiederholungtaeter

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