Baden-Württemberg

Pressemitteilung, Verband
Reutlingen

VCD zur Abweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde durch das Landratsamt Reutlingen

Presseinformation Nr. 1/2014, Reutlingen, 10. Februar 2014 | Schwer nachvollziehbar

Verkehrsclub Deutschland (VCD) reagiert auf Abweisung einer Dienst­aufsichts­beschwerde gegen das Landratsamt Reutlingen

Zur Antwort des Landrats vom 02. 01. 2014 auf die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Kreis-Straßenbauamtes Reutlingen vom 02. 10. 2013 nimmt der VCD Reutlingen Stellung wie folgt:

  1. Gegen die fachlichen Entscheidungen des Kreis-Straßenbauamtes wird der VCD keine rechtlichen Schritte einleiten.
  2. Mit Verwunderung nimmt der VCD allerdings zur Kenntnis, dass das Landratsamt die von den Tourismusverbänden (u. a. von der Tourismus­gemeinschaft Mythos Schwäbische Alb im Landkreis Reutlingen e. V.) ausgeschilderten und vom VCD als „klassifiziert“ be­zeich­ne­ten Radweg- Verbindungen als „Waldwege“ be­zeichnet, die „nicht für den öffentlichen Verkehr“ vorgesehen sind und nur „auf eigene Gefahr“ befahren werden dürfen. Dieser Umstand ist umso erstaun­licher, da diese Wege in den Jahren 2012 und 2013 aus Mitteln des Kreis­haus­haltes und Fördermitteln der Landesregierung mit einer aufwändigen Aus­schilderung versehen wurden, deren Gesamtkosten sich nach Recherchen des VCD in einer Größenordnung von 15.000 – 20.000 Euro bewegen.
  3. Die Feststellung des Landratsamtes, dass die Kommunikation zwischen Kreis- Straßenbauamt und Kreisforstamt bzgl. der Radwege „stets umfassend“ erfolgt, kann der VCD leider nicht nachvollziehen:
    Allein in der zweiten Jahreshälfte 2013 - und allein auf dem überregionalen „Schwä­bische-Alb-Radweg“ - erfolgten mindestens drei Vollsperrungen durch die Kreis­forstverwaltung.
    In einem Fall führte die Unterredung zwischen VCD-Vertreter und den zu­ständi­gen Mitarbeitern des Kreisforstamtes zu folgenden Erkenntnissen:
    • der Forstverwaltung war die Bedeutung, die der gesperrte Weg für den Radverkehr hat, nicht bekannt
    • die VCD-Frage, ob bei Vollsperrungen dieser Art eine Absprache mit dem Kreis-Straßenbauamt erfolge, wurde verneint
    • die Forstverwaltung sah eine Sperrung an einem Werktag als un­pro­ble­matisch an, da dieser Weg „an Werktagen sowieso nicht von Radfahrern benutzt werde
    • neben dem Ausweichen auf eine nahe liegende Bundesstraße wurde alter­nativ vorgeschlagen (und zwar etwa um die Mittagszeit), Radfahrer könnten doch mit der Weiterfahrt auf dem Schwäbische-Alb-Radweg das Ende der Forstarbeiten um 16 Uhr abwarten.

Im Übrigen hat das Landratsamt bereits im November auf die Beschwerde des VCD reagiert und mit einer Pressemitteilung auf eine Sperrung des Schwäbische-Alb- Radwegs im Bereich Urach hingewiesen, eine Ausschilderung der Umleitung vor Ort jedoch nicht vorgenommen.

Reutlingen, 10. Februar 2014

gez.
Florian Müller
Verkehrsclub Deutschland (VCD)
Kreisverband Reutlingen e. V.

Reaktionen

  • <link http: gea.de>Reutlinger Generalanzeiger, 13.2.2014: Radwege im Landkreis: VCD erhebt Beschwerde

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