Stuttgart
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Das 2022 vom Gemeinderat beschlossene und jetzt vorgestellte Stadtgeschwindigkeitskonzept, erarbeitet von INOVAPLAN GmbH, Dipl.-Ing. B. Horn und der Stadtverwaltung, hat eine Empfehlung für Höchstgeschwindigkeiten im Straßennetz entwickelt.
Das 2022 vom Gemeinderat beschlossene und jetzt in einer Fachzeitschrift (*) vorgestellte Stadt-
geschwindigkeitskonzept, erarbeitet von INOVAPLAN GmbH, Dipl.-Ing. B. Horn und der Stadtver-
waltung, hat eine Empfehlung für Höchstgeschwindigkeiten im Straßennetz entwickelt. Dabei
wurde das Hauptstraßennetz nach städtebaulichen und verkehrlichen Merkmalen klassifiziert und
es wurde für jeden Streckenabschnitt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit abgeleitet. Bewer-
tungskriterien waren u.a. Verkehrsstärke und Verbindungsfunktion, Bedeutung für den Fuß- und
Radverkehr, angrenzende Wohnnutzung bzw. sensible Einrichtungen, Verkehrssicherheit und
Lärmschutz.
Die Empfehlung zeigt in vielen Hauptverkehrsstraßen, für welche heute Tempo 40 gilt, eine Re-
duktion auf Tempo 30, teilweise auch auf Tempo 20 in wichtigen Geschäftsstraßen wie beispiels-
weise in der Schwabstraße, der Gablenberger Hauptstraße / Ostendstraße, in den Ortsmitten von
Vaihingen, Bad Cannstatt und Weilimdorf. In Gewerbegebieten wird Tempo 50 vorgeschlagen.
Die Berechnungen auf Basis des Konzepts ergeben einen Rückgang der Pkw-Fahrten insbesondere
im Binnenverkehr und eine Verlagerung von 10.000 Fahrten auf den Umweltverbund. Weiter
spricht die Untersuchung von einer Vielzahl positiver Effekte wie verbesserter Verkehrssicherheit,
Minderung der Unfallfolgen, Reduzierung der lokalen Lärm- und Schadstoffbelastungen, Verbes-
serungen für den Rad- und Fußverkehr. Einer geringfügigen Erhöhung der MIV-Reisezeit steht eine
Verstetigung des Verkehrsflusses gegenüber.
Die Geschwindigkeitszonung ist aus den örtlichen Gegebenheiten abgleitet. Verkehrsrechtlich
lässt sich diese nicht ohne weiteres umsetzen, auch wenn die Straßenverkehrsordnung mit der
Novellierung 2024 mehr Möglichkeiten für innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen zulässt.
Der VCD sieht das Stadtgeschwindigkeitskonzept als gute Grundlage um einmal die grundsätzliche
Forderung nach Tempo 30 innerorts zusammen mit über 1000 Kommunen weiterhin politisch zu
fordern, zum anderen um alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die empfohlenen Geschwin-
digkeitsreduzierungen in Stuttgart umzusetzen. Nachdem dies im Stadtgeschwindigkeitskonzept
hinterlegt ist, unterstützen wir die Forderung nach Tempo 20 in Geschäftsstraßen wie der
Gablenberger Hauptstraße und der Schwabstraße, auch wenn in beiden Straßen Busse verkehren.
Nach unseren Messungen fahren Busse im Schnitt nur wenig schneller. Es geht um lebenswerte
und verkehrlich sichere Straßen, mit hoher Lebensqualität für die Menschen und um angemesse-
ne Mobilitätsstrukturen. Bologna und Helsinki sind hierfür positive Beispiele, wo die Zahl der Ver-
kehrstoten in den letzten Jahren auf Null gesenkt werden konnte. In Stuttgart sind dagegen im
vergangenen Jahr 9 Personen im Verkehr gestorben, sechs davon waren Fußgänger.
Skandalös ist, dass der OB Nopper das Stadtgeschwindigkeitskonzept dem Gemeinderat und der
Öffentlichkeit vorenthält, und das, obwohl es schon in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wurde.
Es wurde auch nicht vorgelegt, als Ende Januar im Ausschuss über die Geschwindigkeitsbeschrän-
kung in der Gablenberger Hauptstraße diskutiert wurde. Aus ideologischen Gründen möchte der
OB die Diskussion um Tempo 30 vermeiden, auch dann, wenn es um die Sicherheit von Fußgän-
gern und Radfahrern geht. Die Erstellung dieses Konzepts ist vor vier Jahren beschlossen worden
und liegt offensichtlich seit letztem Jahr vor. Wir halten das für einen ungeheuerlichen Vorgang
und fordern die sofortige Veröffentlichung des Geschwindigkeitskonzepts.