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Stadtgeschwindigkeitskonzept Stuttgart

Das 2022 vom Gemeinderat beschlossene und jetzt vorgestellte Stadtgeschwindigkeitskonzept, erar­beitet von INOVAPLAN GmbH, Dipl.-Ing. B. Horn und der Stadtverwaltung, hat eine Empfehlung für Höchstgeschwindigkeiten im Straßennetz entwickelt.

Das 2022 vom Gemeinderat beschlossene und jetzt vorgestellte Stadtgeschwindigkeitskonzept, erar­beitet von INOVAPLAN GmbH, Dipl.-Ing. B. Horn und der Stadtverwaltung, hat eine Empfehlung für Höchstgeschwindigkeiten im Straßennetz entwickelt. Dabei wurde das Hauptstraßennetz nach städte­baulichen und verkehrlichen Merkmalen klassifiziert und es wurde für jeden Streckenabschnitt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit abgeleitet. Die Bewertung ergibt insgesamt eine Reduzierung der heute zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, außerhalb von Gewerbegebieten in der Regel von Tempo 40 auf Tempo 30, in Geschäftsstraßen auf Tempo 20.

Bewertungskriterien waren u.a. Verkehrsstärke und Verbindungsfunktion, Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr, angrenzende Wohnnutzung bzw. sensible Einrichtungen, Verkehrssicherheit und Lärmschutz.

Die Empfehlung zeigt in vielen Hauptverkehrsstraßen, für welche heute Tempo 40 gilt (gelb), eine Re­duktion auf Tempo 30 (blau), teilweise auch auf Tempo 20 in wichtigen Geschäftsstraßen wie beispiels­weise in der Schwabstraße, der Gablenberger Hauptstraße / Ostendstraße, in den Ortsmitten von Vai­hingen, Bad Cannstatt und Weilimdorf.

Die Berechnungen ergeben einen Rückgang der Pkw-Fahrten insbesondere im Binnenverkehr und eine Verlagerung von 10.000 Fahrten auf den Umweltverbund. Weiter spricht die Untersuchung von einer Vielzahl positiver Effekte wie verbesserter Verkehrssicherheit, Minderung der Unfallfolgen, Reduzie­rung der lokalen Lärm- und Schadstoffbelastungen, Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr. Einer geringfügigen Erhöhung der MIV-Reisezeit steht eine Verstetigung des Verkehrsflusses gegenüber.

Die Geschwindigkeitszonung ist aus den örtlichen Gegebenheiten abgleitet. Verkehrsrechtlich lässt sich diese nicht ohne weiteres umsetzen, auch wenn die Straßenverkehrsordnung mit der Novellierung 2024 mehr Möglichkeiten für innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen zulässt.

Der VCD sieht das Stadtgeschwindigkeitskonzept als gute Grundlage um einmal die grundsätzliche For­derung nach Tempo 30 innerorts zusammen mit über 1000 Kommunen weiterhin politisch zu fordern, zum anderen um alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die empfohlenen Geschwindigkeitsreduzie­rungen in Stuttgart umzusetzen. Nachdem dies im Stadtgeschwindigkeitskonzept hinterlegt ist, unterstützen wir die Forderung nach Tempo 20 in Geschäftsstraßen wie der Gablenberger Hauptstraße und der Schwabstraße, auch wenn in beiden Straßen Busse verkehren. Nach unseren Messungen fahren Busse im Schnitt nur wenig schneller. Es geht um lebenswerte und verkehrlich sichere Städte, mit hoher Lebensqualität für die Menschen und um angemessene Mobilitätsstrukturen. Bologna und Helsinki sind hierfür positive Beispiele, wo die Zahl der Verkehrstote in den letzten Jahren auf Null gesenkt werden konnte.

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