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Im Lärmaktionsplan werden Maßnahmen und Strategien entwickelt, mit denen die Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung gemindert werden kann. Der aktuelle Entwurf zum Lärmaktionsplan 2025 ist die zweite vollständige Fortschreibung nach Erstellung des ersten Lärmaktionsplan für die Gesamtstadt Stuttgart im Jahre 2009.
Im Lärmaktionsplan werden Maßnahmen und Strategien entwickelt, mit denen die Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung gemindert werden kann. Der aktuelle Entwurf zum Lärmaktionsplan 2025 ist die zweite vollständige Fortschreibung nach Erstellung des ersten Lärmaktionsplan für die Gesamtstadt Stuttgart im Jahre 2009. Der erste Lärmminderungsplan wurde schon im Jahre 1997 für den Stadtteil Stuttgart-Vaihingen mit einer Bürgerbeteiligung begonnen und im Jahre 2000 beschlossen. Der VCD Stuttgart hat sich damals und auch in den Folgejahren an Lärmminderungsplänen (Zuffenhausen 2001, Bad Cannstatt 2004) und dem ersten Lärmaktionsplan Stuttgart beteiligt, weil er die Reduzierung des Verkehrslärms als eine wichtige Aufgabe sieht.
Hauptquelle des Lärms ist der Kfz-Verkehr. Um diesen leiser zu machen, muss er vor allem weniger und langsamer werden. Dies mindert nicht nur den Lärm, sondern auch die Gefährdung, die Feinstaubbelastung, die Belastung durch Mikroplastik, den Energieverbrauch und die CO2-Belastung. Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs, die im Lärmaktionsplan auch aufgeführt sind, sind wichtige Angebote, die zur Verkehrsverlagerung und Minderung des Kfz-Verkehrs beitragen.
So differenziert, mit vielen Detailuntersuchungen und Berechnungen belegt, engagiert und mit guten vorgeschlagenen Maßnahmen die Lärmaktionspläne waren und sind, so wenig hat sich aber im letzten Vierteljahrhundert im Bereich Lärmminderung getan:
Die Lärmkartierung 2012 gab an, dass damals 16.000 Menschen in Gebieten wohnen, in denen der Schallpegel nachts im Mittel bei über 60 Dezibel liegt, ungefähr 40.000 werden mit mehr als 55 Dezibel im Mittel belastet (Lärmkartierung Stuttgart 2012, AfU Dez. 2012).
Nach der Lärmkartierung 2022 werden nachts über 28.000 Einwohner mit mehr als 60 Dezibel belastet und fast 100.000 mit mehr als 55 Dezibel (LAP Fortschreibung 2025 Seite 47). Auch wenn diese Zahlen auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden beruhen und nur bedingt vergleichbar sind, so ist doch anzunehmen, dass es keine wirklichen Fortschritte in der Lärmminderung gegeben hat. Lärmwerte ab 65 Dezibel tags und über 55 Dezibel nachts gelten als gesundheitskritisch und sollten dazu führen, dass zeitnah Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden.
Ein wesentlicher Grund in der geringen Effektivität des Lärmaktionsplans liegt darin, dass zur Umsetzung kein Rechtsanspruch besteht und die vorgeschlagenen Maßnahmen nur sehr langsam oder auch gar nicht umgesetzt werden. Beim Lärmminderungsplan Vaihingen wurden nach über 25 Jahren nicht einmal die Hälfte der Maßnahmen umgesetzt (27 von 56!), in Zuffenhausen gerade etwas mehr als die Hälfte (41 von 78) und in Bad Cannstatt nur 21 von 59.
Die schleppende Umsetzung liegt offensichtlich an der fehlenden Priorisierung durch den Stadtrat. Nicht in allen Fällen spielen die Kosten eine entscheidende Rolle: Beispielsweise ist die Anordnung von Tempo 30 (nachts) mit nur geringen Kosten verbunden. Sie ist nach wie vor politisch nicht gewollt und rechtlich schwierig umzusetzen. Aber auch kostenintensivere Maßnahmen wie der Rückbau der B 14 oder der B 27 im Innenstadtbereich oder die geplanten Maßnahmen zur „Lebenswerten Innenstadt“, welche den Kfz-Verkehr wirksam reduzieren könnten, werden nicht oder nur sehr zögerlich umgesetzt.
Stattdessen werden nach wie vor Straßen aus- und neugebaut, die zu hohen zusätzlichen Verkehrsbelastungen in Stuttgart führen wie z.B. der Rosensteintunnel / Leuzetunnel oder die Nord-Süd-Straße. Hinzu kommt, dass nach dem Bundesverkehrswegeplan alle wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen um Stuttgart herum leistungsfähiger ausgebaut werden sollen wie z.B. die A 81 bei Böblingen, die B 27 Süd, die B 10 zwischen Plochingen und Stuttgart sowie zwischen Stuttgart und Vaihingen / Enz und auch die Autobahn A 8 soll um eine weitere Fahrspur pro Richtung erweitert werden.
Anstatt den Kfz-Verkehr deutlich zu reduzieren – wie es z.B. im Konzept „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ gefordert wird: minus 20 % konventionell angetriebene Fahrzeuge oder minus 38 %, wie es ein Gutachten des Landes Baden-Württemberg fordert, um die Klimaziele einzuhalten – ist mit zusätzlichem Kfz-Verkehr in den kommenden Jahren zu rechnen, wenn diese Planungen umgesetzt werden. Solange die Stadt Stuttgart keine konsequente und mit Maßnahmen unterfütterte Politik zur Minderung des Kfz-Verkehrs verfolgt, werden die Ziele des Lärmaktionsplans und auch die Klimaschutzziele nicht erreicht werden.