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Hochrheinbahn: Nicht ohne zweites Gleis!

VCD Südbaden erhebt Einwendungen gegen den Ausbau und die Elektrifizierung der Hochrheinbahn Basel Bad Bf – Erzingen (Baden)

Der VCD Regionalverband Südbaden hat im Rahmen des  Planfeststellungsverfahrens für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn im Abschnitt 4 Waldshut-Erzingen grundlegende Einwendungen eingereicht.

Der VCD begrüßt die Elektrifizierung der Hochrheinbahn und drängt auf eine zügige Umsetzung. Die  vorliegende Planung ist nach seiner Ansicht jedoch nicht geeignet, einen pünktlichen und zuverlässigen Schienenverkehr mit der erforderlichen Kapazität zu ermöglichen. Insbesondere der Verzicht auf ein zweites Gleis führe zur Festschreibung der bestehenden Engpässe für Jahrzehnte. Das Angebotskonzept, ein Fahrplanentwurf, in dem die Art, Anzahl und Fahrtzeiten der Züge festgelegt werden, stamme in seinen Grundzügen aus dem Jahr 2008 und sei bis heute nicht wesentlich geändert worden. Zwischenzeitlich sei aber von vielen Akteuren eine Schienen-Offensive ausgerufen worden, mit der beispielsweise in Baden-Württemberg der Öffentlche Verkehr bis zum Jahr 2030 verdoppelt werden solle. Der beplante Abschnitt sei aber bereits heute schon zu 100% ausgelastet und die Kapazität lasse sich laut Erläuterungsbericht durch die Kreuzungsmöglichkeiten und Geschwindigkeitserhöhungen
lediglich um 2% steigern.

Weil nach erfolgter Elektrifizierung ein weiterer Interregio-Express (IRE) am Hochrhein verkehren soll, können zwischen Waldshut und Erzingen keine Regionalbahnen mehr verkehren. Dadurch werde es keine direkten Verbindungen zwischen dem Osten des Landkreises und den Orten Dogern bis Murg mehr geben. Der VCD betrachtet den Wegfall dieser vielgenutzten Verbindungen als einen gravierenden Nachteil.

Ob sich mit der begrenzten Kapazität Möglichkeiten für eine Reaktivierung der Wutachtalbahn ergäben, sei nach Einschätzung des VCD mehr als fraglich, weil die Wutachtalbahn ebenfalls auf dem eingleisigen Teilstück verkehren muss.

Die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des IRE sei trotz Temposteigerung und neuer Weichen nicht gewährleistet. Wegen der knappen Zeit zur Überwindung des Engpasses würden Verspätungen in aller Regel in die Gegenrichtung übertragen.

Im Bereich des Bahnhofs Waldshut beanstandet der VCD, dass beim geplanten Außenbahnsteig an Gleis 4 keine Flächen für bahnhofsbezogene Infrastruktur wie CarSharing- Scooter- und Taxi-Stellplätze sowie für Fahrradboxen und Ladesäulen zur Verfügung stehen. Die Notwendigkeit solcher Einrichtungen sei auch durch die beengten Verhältnisse auf der gegenüberliegenden Seite beim Bahnhof bedingt. Mit einer Reduzierung des Gleisabstandes auf das Standardmaß ließe sich hierfür etwas Platz gewinnen.

Wie die Stadt Waldshut-Tiengen will auch der VCD die Personenunterführung östlich des Bahnhofs erhalten und argumentiert damit, dass dies die einzige geeignete Schienen-Kreuzungsmöglichkeit für Radfahrende ist, was auch aus dem gültigen Radverkehrskonzept des Landkreises Waldshut hervorgehe.

Schließlich musste der VCD festellen, dass in vielen Bereichen Installationen wie Maste oder Kabelschächte in Bereichen geplant würden, wo ggf. ein weiteres Gleis verlegt werden müsste. Der VCD warnt eindringlich davor, die Möglichkeiten für einen späteren Ausbau zu behindern oder gar zu verhindern.

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