Südbaden
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Am 25. April 2024 fand im Verwaltungsgerichtshof Mannheim die mündliche Verhandlung gegen den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke statt - von Jonathan Sauer & Ricarda Hogl, erschienen in der Fairkehr Südbaden 2025

Am 25. April 2024 fand im Verwaltungsgerichtshof Mannheim die mündliche Verhandlung gegen den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke statt. Bereits in der Verhandlung stellte das Gericht dar, dass es nicht nachvollziehen könne, weshalb das beklagte Regierungspräsidium Freiburg die Auffassung vertrete, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Das Gericht entschied daraufhin, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nachzuholen sei und bis zu dem Zeitpunkt nicht gebaut werden dürfe. Aus dieser Sicht war das Urteil ein voller Erfolg. Bei Planungen für morgen die Gesetze von gestern anzuwenden, halten wir für überholt!
In einem Punkt gab das Gericht dem VCD jedoch kein Recht. Hintergrund ist, dass die Grundlage des Baus ein Planfeststellungsverfahren ist, das mehrere Jahrzehnte alt ist. Das Regierungspräsidium vertritt dabei, dass der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist, obwohl sich die zugrundeliegenden Klimaschutzgesetze geändert haben und der Beschluss zudem bereits sehr alt ist. Das Gericht folgte dieser Argumentation und ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu.
Aus diesem Grund erhob der VCD durch den beauftragten Anwalt eine sogenannte Revisionsnichtzulassungsbeschwerde, um diesen Punkt auf der höchsten Verwaltungsgerichtsebene klären zu können. Denn ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen und ein klarer juristischer Rahmen für Verkehrsinfrastruktur sind essenziell, um eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu gewährleisten.
Der VCD Regionalverband Südbaden e.V. setzt sich für eine ökologisch nachhaltige, sichere und sozial gerechte Mobilität in Südbaden ein. Mit einer klaren Agenda für den Klimaschutz beteiligt sich der Verband in politischen Verfahren, überzeugt Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und ist auch bereit, mit Mitteln der aktiven Bürgerbeteiligung und notfalls auch gerichtlich für den Schutz von Mensch, Umwelt und Klima einzutreten.
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