Baden-Württemberg

Wiesloch
Wiesloch

Städtische Arbeitsgruppe Gehwegparken ist abgeschlossen

U.a. wurden Regeln für das Gehwegparken in Wiesloch formuliert.

  • Gehwege sind generell für den Fußverkehr vorgesehen, Gehwegparken wird nur in begründeten Einzelfällen angeordnet.
  • Gehwegparken kann im Regelfall nur angeordnet werden, wenn der bestehende Gehweg eine Breite von mindestens 2,10 m hat. (Bei schmaleren Gehwegen ist keine ausreichende freie Restgehwegbreite sichergestellt.)
  • Wo Gehwegparken nicht explizit durch Schilder bzw. Markierungen erlaubt ist, ist es laut StVO verboten. Verstöße werden konsequent geahndet. (Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg kostet laut Bußgeldkatalog mindestens 55 €.)

Eine Zusammenfassung der Vorgehensweise und der Ergebnisse der Arbeitsgruppe steht hier.

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