Wiesloch
Wiesloch
Unklare Situation an der Einmündung des Schloßwegs in die Gerbersruhstraße
Wer hat an dieser Stelle Vorfahrt: Der (Rad-)Verkehr aus dem Schloßweg, oder der aus Westen kommende (Auto-)Verkehr auf der Gerbersruhstraße? Ohne Beschliderung gilt eigentlich rechts vor links, aber was bedeutet die gestrichelte Fahrbahnmarkierung?
Die Stadtverwaltung hat dem VCD die Frage jetzt beantwortet:
Demnächst soll ein “Vorfahrt gewähren”-Schild für Klarheit sorgen.