Baden-Württemberg

Landesverband BW

Wie läuft es mit dem Landesmobilitätsgesetz?

Ein eigenes Landesmobilitätsgesetz (LMG) soll über die aktuelle Legislaturperiode hinaus wichtige Weichen für eine positive Mobilitätsentwicklung im Baden-Württemberg stellen. ExpertInnen, Interessensverbände und Landtagsabgeordnete kamen am 13.2 bei der Anhörung des Verkehrsausschuss im Landtag zu Wort.

Möglichkeiten zum Ausbau des ÖPNV mit einem Mobilitätspass, Radkoordinatoren, eine Plattform für Mobilitätsdaten und digitale Parkraumüberwachung sind die wesentlichen Inhalte, die im aktuellen Entwurf des LMG stecken.  

Ausbau und Angebotsverbesserung ÖPNV 
„Seit langem erwarten die Menschen den Ausbau des ÖPNV zu einem guten und verlässlichen Angebot. Weil eine Bedienung auch in der Fläche sowie abends und an Wochenenden manche kommunalen Haushalte überfordert, brauchen Landkreise und Kommunen eigene Finanzierungs- und Steuerungsinstrumente an der Hand,“ begrüßt Landesvorstand Petra Schulz des ökologischen Verkehrsclubs (VCD) den Vorstoß für einen Mobilitätspass. Bei der Aushandlung des Entwurfs zwischen dem grün geführten Verkehrsministerium (VM) und dem Koalitionspartner CDU entfiel die Möglichkeit, Arbeitgeber und Einpendler am Ausbau des ÖPNV finanziell zu beteiligen. Der VCD hält dies dagegen für notwendig. 
Insbesondere mit der Arbeitgeberabgabe gibt es in Frankreich und in Österreich sehr gute Erfahrungen. Arbeitgeber profitieren ganz direkt von einer guten Anbindung an den ÖPNV. Die Beiträge wären so mit einem direkten Nutzen verbunden und zudem organisatorisch sehr unkompliziert. 

Das VM hat in den letzten Jahren zahlreiche Regio-Buslinien geschaffen. Diese drohen mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zukünftig verloren zu gehen, ebenso wie teilweise auch das ÖPNV-Bestandsangebot – wenn die Landkreise und Kommunen keine wirksamen Finanzierungsinstrumente bekommen.  
Davor warnen neben dem VCD auch sehr eindringlich die Verbände der Verkehrsunternehmen.  
Auch schon deshalb prognostiziert der Städtetag Nachfrage beim Mobilitätspass. 

Kümmerer für Radverkehr in den Landkreisen 
Radkoordinatoren in den Landratsämtern wollte das VM überall zur Pflicht erheben und vom Land finanzieren. 
Dieses wird vom Gemeindetag und einigen landespolitischen Kräften abgelehnt. 
Als Verband mit intensiver Basisarbeit mit den Verwaltungen wissen wir aber, dass insbesondere interkommunale Radverbindungen nur mit Kümmerern vor Ort und Koordinatoren umgesetzt werden. Kleine Kommunen haben oft keine eigene Fachkompetenz und gute Radverbindungen benötigen Radkoordinatoren als Treiber. 

Digitale Parkraumkontrolle 

Bei der Anhörung schien die Grundlage für die digitale Parkraumkontrolle nicht in der Kritik zu stehen. Auch wir halten die rechts- und datenschutzsichere Einführung eines entsprechenden Prozesses für dringend notwendig und längst überfällig. Im Ausland werden Scanfahrzeuge schon vielfach längst eingesetzt. In Zeiten des Arbeitskräftemangels halten wir den Einsatz der Fahrzeuge für dringend geboten. Freie Geh- und Radwege und Fußgängerzonen, sichere Sichtbeziehungen für gute Verkehrssicherheit sowie die Bekämpfung des weit verbreiteten strategischen Prellens von Parkgebühren bedürfen besserer Überwachung.   

 Mitte Dezember hatten sich CDU und Grüne auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf verständigt, der am 29. Januar 2025 erstmals in den Landtag eingebracht wurde. Mit einer Abstimmung über das Gesetzesvorhaben ist noch dieses Frühjahr zu rechnen. Berlin und Nordrhein-Westfalens verfügen bereits über ein Landesmobilitätsgesetz. 

 

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