Baden-Württemberg

Der VCD beobachtet und kommentiert verkehrspolitische Entscheidungen, mischt sich mit eigenen Forderungen und Konzepten in die politische Debatte ein und veranstaltet Aktionen und Kampagnen für ein Umdenken von Staat und Gesellschaft.

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VCD: Novellierung im Allgemeinen Eisenbahngesetz richtiger Schritt - Gleisflächen erhalten

Der ökologische Verkehrsclub Deutschlands in Baden-Württemberg (VCD) zeigt sich erfreut über die Novellierung des Paragraphen 23 im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Auf völliges Unverständnis stoßen beim VCD die Aussagen des Stuttgarter Oberbürgermeisters Frank Nopper.

Stuttgarter Hauptbahnhof oben Quelle: VCD BW

„Seit Beginn der Planungen von S21 haben wir als VCD davor gewarnt, dass eine Bebauung der Eisenbahnbetriebsflächen in Stuttgart ohne eisenbahnrechtliche Genehmigung

nicht möglich ist. Selbst ein von der Stadt Stuttgart in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat dies bestätigt. Wenn Herr Nopper sich nun überrascht zeigt, dass die Bundesregierung dies auch im Eisenbahngesetz unmissverständlich regelt, ist das nicht mehr als ein Versuch, die Öffentlichkeit über die Kurzsichtigkeit seiner Position zu täuschen,“ so der VCD-Landesvorsitzende Jörg Dengler.

Über Jahrzehnte seien bundesweit wertvolle Eisenbahnflächen für Parkplätze, Bebauung und Umgehungsstraßen aufgegeben worden. Jetzt fehle der dringend benötigte Platz für neue Bahnsteige, Überholgleise und Streckenreaktivierungen, die schon an einer einzigen entstandenen Lücke scheitern könnten. Deshalb sei es aus VCD-Sicht richtig, dass die Entwidmung von Eisenbahnflächen zukünftig deutlich erschwert werde.

Landesvorstand Gero Treuner bekräftigt: „Hiermit wird nicht die kommunale Planungshoheit ausgehebelt. Vielmehr wird verhindert, dass der umwelt- und klimafreundliche Eisenbahnverkehr mit weit in die Zukunft reichenden Optionen geopfert werde, um lokale Interessen zu bedienen.“ Der VCD weist darauf hin, dass es nicht um die Ausweitung von Bahnflächen gehe, sondern um den Erhalt von Eisenbahnflächen. 

Im Stuttgarter Fall sei offensichtlich, dass bis zur Inbetriebnahme einer neuen Gäubahnverbindung frühestens im Jahr 2032 die bestehende Strecke zum Hauptbahnhof weiter benötigt werde.

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