Baden-Württemberg

Erfolg vor Gericht

VCD: Wichtiger Teilerfolg für Denkmal- und Landschaftsschutz in Tennenbach

Landkreis Emmendingen will Umweltverträglichkeitsprüfung für den beabsichtigten Ausbau der K5138 beantragen.

Ökologischer Verkehrsclub VCD macht sich für nachhaltige Alternativen zum Straßenausbau stark

 
Als wichtigen Teilerfolg in seinen Engagement zum Schutz des Tennenbacher Tals wertet der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) die Absicht des Landkreises Emmendingen, bereits für den ersten Bauabschnitt des geplanten Ausbaus der Kreisstraße K5138 im Tennenbacher Tal eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu beantragen und ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
 
„Nun kann über den umstrittenen Straßenausbau im Landschaftsschutzgebiet, inmitten der  denkmalgeschützten erhaltenen Fundamente des bedeutenden ehemaligen Zisterzienserklosters geredet werden, bevor unumkehrbar Tatsachen geschaffen werden“, sagt der VCD-Vorsitzende Jörg Dengler. „Dies ist zuallererst der Hartnäckigkeit des Bürgerforums Tennenbach und vieler engagierter Bürgerinnen und Bürger zu verdanken, die sich seit Jahren für das einzigartige Tal einsetzen.“
 
Im Januar hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Baustopp bestätigt, den das Freiburger Verwaltungsgericht auf Antrag des VCD unmittelbar vor dem geplanten Baubeginn im vergangenen Sommer verfügt hatte. Die Richter bemängelten vor allem die fehlerhafte Zustimmung des Regierungspräsidiums zur ursprünglichen Absicht des Landkreises Emmendingen, den Ausbau der Kreisstraße ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zu beginnen.
 
Der ökologisch orientierte Verkehrsclub VCD und das Bürgerform Tennenbacher Tal wollen sich in den nun anstehenden Verfahren für nachhaltige Alternativen zu den Planungen des Landkreises für den Ausbau der K5138 stark machen. „Im öffentlichen Verfahren muss nun abgewogen werden, was Vorrang hat: die Beschleunigung eines geringen Autoverkehrs oder der Schutz von Natur, Landschaft und historischer Substanz,“ erwartet Almut Langbein vom Bürgerforum.
 
„Die derzeit geplante Verbreiterung der K5138 führt zu massiven Eingriffen in Biotope und Bodendenkmal und kostet mindestens 3 Millionen Euro,“ sagt Langbein. "Mit dem Auto können dann gerade mal 20-30 Sekunden Fahrtzeit eingespart sparen," ergänzt der VCD-Vorsitzende Dengler. Dafür würden Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h die Verkehrssicherheit verschlechtern und erheblichen Verkehrslärm in dem beschaulichen Tal verursachen. Derzeit besteht auf der K5138 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Der VCD möchte diese beibehalten und befürwortet lediglich eine Sanierung der beschädigten Straßendecke.
 
Dafür müsse nach Ansicht des Verkehrsclubs geprüft werden, wie der Busverkehr von und nach Freiamt spürbar gestärkt werden kann. Mit 3 Mio. Euro könne ein Einstundentakt der Verbindungen für viele Jahre finanziert werden.
 
Das Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung soll bereits am 25. April mit einem so genannten Scoping-Termin starten. Dieser dient dem Landkreis als Vorhabenträger zum Austausch mit Verbänden, Behörden und Körperschaften. Dabei wird der  erforderliche Untersuchungsumfang der UVP besprochen und Punkte, „bei denen Klärungsbedarf besteht“, so der Landkreis in seiner Einladung an die Beteiligten.
 
Anlass dieser Pressemitteilung:
 
Der Landkreis Emmendingen hat per E-Mail am 6. April 2018 zu beteiligende Verbände und Behörden zu einem Scoping-Termin am 25.04.2018 eingeladen. Wie der Landkreis in der Einladung mitteilt, beabsichtigt er, für den geplanten Ausbau der Kreisstraße K 5138 zwischen Sonnenziel und Tennenbach für den 1. Bauabschnitt eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 15 UVwG BW, §§ 9 Abs. 4 und 7 Abs. 3 UVPG zu beantragen. Das hat gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 StrG zur Folge, dass auch ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist.

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