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Der VCD sieht im Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg einen Wink mit dem Zaunpfahl: Die Alternativen sind vor dem Ausbau des zweiten Bauabschnitts zu prüfen.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage des Regionalverbandes Südbaden des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen die Planfeststellung zum Ausbau eines ersten Bauabschnittes der Kreisstraße K5138 im Tennenbacher Tal abgewiesen. Der VCD gibt nun bekannt, dass er gegen das Urteil nicht in Berufung gehen wird, gleichwohl sieht er in dem Urteil einen juristischen Erfolg.
Gegenstand des Rechtstreits war die Planfeststellung des Regierungspräsidiums Freiburg für den ersten Abschnitt der Ausbaustrecke: ein 460 m langes Teilstück der 1,3 km langen Gesamtstrecke zwischen Sonnenziel und Tennenbach. Bei dem geplanten Ausbau der Trasse hat nach Ansicht des VCD keine ausreichende Abwägung gegenüber Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgütern stattgefunden. Die geplante Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre über eine Sanierung im Bestand schneller und umweltverträglicher erreicht worden. Diese und weitere Alternativen wurden laut VCD nicht ausreichend geprüft.
Als Begründung für den Verzicht auf Rechtsmittel gegen das Urteil nennt Paul Daum, Vorstandssprecher des VCD Regionalverbandes : „Die gerichtliche Überprüfung einer Planfeststellung ist auf offensichtliche planerische Missgriffe begrenzt. Und solange das deutsche Straßenverkehrsrecht eine Geschwindigkeitserhöhung von 50 auf 70 Kilometer pro Stunde als Planungsziel anerkennt, sind uns hier die Hände gebunden“.
"Das bedeutet ein erhebliches finanzielles Risiko, das auch der Kreistag zu verantworten hat, von dem die Mittel für den Ausbau der K5138 genehmigt werden" – Annette Uhlmann
Der zweite Bauabschnitt ist beim Landkreis Emmendingen in Planung. Hier erwarten Planende, Umwelt- und Denkmalschützer ein deutlich höheres Konfliktpotential: Die Ausbaustrecke führt durch die fast vollständig erhaltenen Fundamente des historisch bedeutsamen Tennenbacher Klosters, das die Region vom Mittelalter bis in die Neuzeit geprägt hat. Zudem wird ein Wasserschutzgebiet durch den geplanten Ausbau der Kreisstraße gefährdet. Diese Streitpunkte wurden im jetzigen Verfahren jedoch nicht geprüft. Allerdings führt das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung aus, dass eine Prüfung von Alternativen bei der zukünftigen Planung des zweiten Bauabschnittes unabhängig von einem etwa schon realisierten ersten Bauabschnitt erfolgen würde:
„Planfeststellung und sogar Realisierung eines früheren Trassenabschnitts sind kein zureichender Grund für die Fortführung einer sich später als verfehlt erweisenden Gesamtplanung. Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl. Der Landkreis riskiert, eine sechsstellige Summe für den Ausbau des ersten Teilstückes buchstäblich in den Acker zu setzen, wenn nicht alle mit der gesamten Ausbaustrecke verbundenen Probleme vor dem ersten Spatenstich gelöst werden“ schlussfolgert Paul Daum.
Annette Uhlmann, Sprecherin der VCD Ortsgruppe Emmendingen, ergänzt: „Das bedeutet ein erhebliches finanzielles Risiko, das auch der Kreistag zu verantworten hat, von dem die Mittel für den Ausbau der K5138 genehmigt werden“.
Der VCD wird also auch die Planungen des zweiten Bauabschnittes, der von der Tennenbacher Kapelle bis zum Gewann Tennenbach verlaufen soll, kritisch begleiten und gegebenenfalls wieder juristisch überprüfen lassen. Annette Uhlmann fasst zusammen: „Sachlich, fachlich und juristisch hängt alles von den Lösungen ab, die bei der Planfeststellung für den zweiten Bauabschnitt gefunden werden. Darauf werden wir uns nun konzentrieren.“
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