Der Schuljahresbeginn und der tragische Unfall in Berlin mit vier toten Fußgängern – darunter ein Kleinkind und seine Großmutter – sollten für die Stadtoberhäupter Anlass und Mahnung sein, die bestehenden Möglichkeiten zu Tempo 30 konsequent zu nutzen. Seit 2016 ist dies im Bereich von Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern ohne weiteres zulässig. Weiterhin ist Tempo 30 aufgrund von Lärmaktionsplänen und Luftreinhalteplänen möglich.
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